Versicherungsschutz im Ausland

European Health Insurance Card – EHIC.

Auch während der schönsten Tage des Jahres, Ihrem verdienten Urlaub im Ausland, kann eine akute Erkrankung eintreten. Wie Ihnen Ihre BKK ProVita hier helfen kann, finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um eine kurze Zusammenfassung ohne Anspruch auf Vollständigkeit handelt. Fragen beantworten Ihnen unsere Kundenberater:innen gerne telefonisch oder über unsere Onlinegeschäftsstelle.

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  • Für Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes befindet sich auf der Rückseite Ihrer Versicherungskarte die sogenannte Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC – European Health Insurance Card). Mittels diesem Anspruchsnachweis kann der Arzt / die Ärztin am Urlaubsort medizinisch notwendige Behandlungen nach dem jeweils gültigen Landesrecht direkt über uns bzw. die jeweilige Verbindungsstelle abrechnen
  • Für Abkommensstaaten, wie z. B. die Türkei, Tunesien, Bosnien-Herzegowina,  erhalten Sie von uns den sogenannten „Auslandskrankenschein“ vor Ihrem Urlaubsantritt. Mittels diesem kann der Arzt / die Ärztin am Urlaubsort notwendige Behandlungen ebenfalls nach den dort geltenden Regelungen mit der BKK ProVita abrechnen. Den Auslandskrankenschein können Sie über unsere Onlinegeschäftsstelle oder telefonisch über unsere Hotline anfordern.
  • Für andere Länder scheidet eine Kostenübernahme von Behandlungskosten grundsätzlich aus, d. h. die BKK darf hier keine (nachträglichen) Kosten übernehmen.
  • Für einen notwendigen Rücktransport aus dem Ausland dürfen von der BKK ProVita keine Kosten übernommen werden (unabhängig von einer etwaigen medizinischen Notwendigkeit)

Sie haben für die notwendige Behandlung am Urlaubsort eine Privatrechnung erhalten?

Gerne können Sie uns hier für EU-/EWR- oder Abkommensstaaten die Originalrechnung zukommen lassen

Wichtig: Bitte fügen Sie hier unbedingt unseren speziellen Fragebogen bei. Dieser Fragebogen hilft uns bei der Prüfung und etwaigen Berechnung einer nachträglichen Erstattungsmöglichkeit und erspart Ihnen unnötigen Mehraufwand.

Aufgrund der unterschiedlichen Abrechnungssysteme ergibt sich in der Regel eine mehr oder weniger deutliche Differenz zwischen den von Ihnen getragenen Kosten und der nachträglichen Erstattungsmöglichkeit Ihrer BKK

Wichtige Kurzhinweise für Ihren Auslands- bzw. Urlaubsaufenthalt:

  • Für geplante Behandlungen und Untersuchungen (z. B. Zahnersatz, stationäre Krankenhausbehandlungen, Leistungen zur künstlichen Befruchtung) gelten besondere Voraussetzungen. Diese Leistungen müssen grundsätzlich vorab von der Krankenkasse genehmigt werden
  • Für beruflich bedingte Aufenthalte (sogenannte Entsendungen) ist Ihr Arbeitgeber Ansprechpartner für alle Fragen zu selber getragenen Krankheitsaufwendungen im Aufenthaltsland

Gerne können Sie unter nachstehendem Link genauere Informationen zu Ihrem Urlaubsland abfragen : www.dvka.de   

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.