Hebammen-Rufbereitschaft

 Beste Leistungen schon vor der Geburt!

Die BKK ProVita unterstützt ihre schwangeren Versicherten durch die Erstattung der Kosten, die für die Rufbereitschaft einer Hebamme entstehen. So können Sie der Geburt gelassen entgegensehen.

  • Kostenerstattung für Hebammen-Rufbereitschaft
  • ab der 38. Schwangerschaftswoche
  • 100 Prozent der Kosten bis zu 250 €

Wir bieten den bei uns versicherten schwangeren Frauen vor der Entbindung ab der 38. Schwangerschaftswoche eine Hebammen-Rufbereitschaft.

Hebammen-Rufbereitschaft

Die Hebamme erklärt sich bereit, in den Wochen vor der Geburt rund um die Uhr erreichbar zu sein und sofort zu mehrstündiger Geburtshilfe zur Verfügung zu stehen. Für diese Bereitschaft berechnet die Hebamme eine Pauschale. Wir erstatten die Kosten, die für die Rufbereitschaft einer Hebamme entstehen, bis zu maximal 250 € je Schwangerschaft. Voraussetzung ist, dass die Hebamme als Leistungserbringerin zugelassen ist.

Zur Erstattung reichen Sie einfach die von Ihnen bezahlte Originalrechnung bei uns ein.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.