Impfungen & Reiseschutzimpfungen

Impfen schützt vor ansteckenden Krankheiten

Impfungen sind eine präventive Maßnahme, um sich vor ansteckenden Krankheiten zu schützen. Vom Bundesministerium für Gesundheit und der Ständigen Impfkommission (STIKO) werden empfohlen:

  1. Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche,
  2. Auffrischimpfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
  3. Impfungen für Schwangere
  4. Impfungen für Risikogruppen und ältere Menschen über 60 Jahre

Diese Impfungen werden über die Gesundheitskarte abgerechnet.

Die von der STIKO empfohlenen Impfungen finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Informationen zur Covid-19-Impfung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Weitere ärztlich empfohlene Schutzimpfungen

Für selbst bezahlte ärztlich empfohlene Schutzimpfungen erstatten wir im Rahmen der Gesundheitskonten BKK GesundPlus bzw. BKK GesundPlus U21 die Kosten für Impfstoff und Honorar. Unser Zuschuss beträgt bis zu 250,00 € im Jahr.

Masernschutzgesetz

Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dabei soll insbesondere in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen der Schutz vor Masern gefördert werden. Das Gesetz gilt für:

  • Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr müssen beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule die von der STIKO empfohlene Masern-Impfung vorweisen
  • Personen, die mindestens zwei Jahre alt sind, müssen zwei Masern-Impfungen oder eine ausreichende Immunität gegen Masern aufweisen
  • Personen, die nach 1970 geboren sind und in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten (z.B. Erzieher:innen, Lehrer:innen, Tagespflegepersonen, medizinisches Personal)
  • Asylbewerber und Geflüchtete müssen vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft einen entsprechenden Impfschutz vorweisen

Hinweis: Die Kosten für die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses über eine Immunität gegen Masern müssen bei Bedarf selbst getragen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier. https://www.masernschutz.de

Reiseschutzimpfungen

Die BKK ProVita bezuschusst im Rahmen der Gesundheitskonten BKK GesundPlus bzw. BKK GesundPlus U21 Schutzimpfungen, die aufgrund Ihrer privaten Urlaubsreise notwendig werden. Reichen Sie zur Bezuschussung die Rechnung(en) im Original, zusammen mit der Angabe des Urlaubslandes sowie unseren Antrag, bei uns ein.

Ausgenommen von der Erstattung sind Impfungen, die der Arbeitgeber unentgeltlich anbietet und Impfungen, die in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fallen.

Die BKK ProVita erstattet für selbst bezahlte ärztlich empfohlene Reiseschutzimpfungen die tatsächlichen Kosten je Impfstoff mit dem dazugehörigen Honorar nach Vorlage spezifizierter Rechnungen. Die Erstattung ist auf maximal 250,00 € im Rahmen des Gesundheitskontos im Kalenderjahr begrenzt. Bitte achten Sie darauf, dass auf den Rechnungsbelegen Ihr Name vermerkt ist und die Impfungen für das jeweilige Urlaubsland empfohlen sind (siehe https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit). 

Wenn Sie verreisen wollen, sollten Sie unbedingt vorher die Impfpässe prüfen. Wichtig sind vor allem die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Poliomyelitis. Doch um ganz sicher zu gehen, lassen Sie sich, wenn möglich sechs Wochen vor Reiseantritt, von Ihrem Arzt oder einem Tropenmedizinischen Institut über einen passenden Impfschutz aufklären. Damit bleibt ausreichend Zeit, den nötigen Impfschutz aufzubauen.

Für manche Länder benötigen Sie gegebenenfalls auch mehrere Impfungen. Nehmen Sie sich die Zeit, denn es kann einige Tage, manchmal auch Wochen, dauern, bis der Impfschutz einsetzt. Es gibt aber auch Länder, die einen Impfschutz bei der Einreise verlangen. Prüfen Sie dies und erkundigen Sie sich, welcher festgelegte Zeitraum zwischen letzter Impfung und Einreise vorgeschrieben ist.

Welche Impfungen für welches Urlaubsland empfohlen oder vorgeschrieben sind, finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden LINKS:

Scheuen Sie auch bei Last-Minute-Reisen nicht den Gang zum Arzt. Einige Impfungen, wie zum Beispiel Hepatitis A, sind auch kurzfristig möglich und sinnvoll. Denn die goldene Regel lautet: Besser in letzter Minute impfen, als ganz auf den Schutz zu verzichten.

Eine gute ärztliche Beratung kann aber auch wichtige Informationen zur Vorbeugung von Krankheiten liefern. Dazu zählen z. B. Hygiene-Tipps zur Vermeidung von Reisedurchfall und der Schutz vor Mücken, die in einigen Reiseregionen Malaria und Dengue-Fieber übertragen können.

Lassen Sie sich also bei Impfungen und Vorbeugemaßnahmen von Ihrem Arzt beraten. Alleine er kann auch abwägen, ob es in Ihrem speziellen Fall Gründe gegen eine Impfung gibt.

Zeckenschutzimpfung

Wir übernehmen die Kosten für die FSME-Impfung. Sie wohnen in einem Risikogebiet? Dann wird die Impfung ganz einfach über Ihre Versichertenkarte mit uns abgerechnet. Ob Sie in einem Risikogebiet wohnen, erfahren Sie auf den Seiten der STIKO.

Sollten Sie nicht im Risikogebiet wohnen, übernehmen wir dennoch die Kosten im Rahmen des Gesundheitskontos für Sie.

Tipp: Sie haben noch keine Zeckenzange? In unserem Flyer „Gegen Zecken schützen“ finden Sie eine Zeckenkarte zum sicheren Entfernen einer Zecke. Jetzt kostenfrei unter marketing@bkk-provita.de anfordern.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.