Kieferorthopädische Behandlung

Die BKK ProVita ist die gesetzliche Krankenkasse mit besonderen Vorteilen bei Kieferorthopädie.

Jeder wünscht sich für sein Kind das Beste. Gesunde Zähne und ein ordentliches Gebiss gehören dazu. Wenn die Zähne aber nicht gerade wachsen wollen, kann eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich werden. Diese ist nicht immer angenehm. Sie erfordert Disziplin und Durchhaltevermögen, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen. Außerdem können auf Familien erhebliche Kosten zukommen, wenn Leistungen gewünscht sind, die nicht zur Regelversorgung einer gesetzlichen Krankenkasse zählen.

Ihr BKK ProVita-Vorteil: 150 EUR für Mehrleistungen

Die BKK ProVita erstattet ab 01.01.2024 zusätzlich zu den Regelleistungen 150 Euro für vom Versicherten zu tragende Mehrleistungen für eine Zahnspange – auch wenn die Behandlung begonnen wurde, als die Patientin oder der Patient noch nicht bei uns versichert war.

Wir unterstützen die bei uns versicherten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit zusätzlich einmalig bis zu 150 Euro für kieferorthopädische Behandlungen. Damit erstatten wir Kosten für Mehrleistungen wie z. B. Brackets, digitale Abformungen und festsitzende Retainer, die nicht zur Regelversorgung durch gesetzliche Krankenkassen gehören. Voraussetzung ist, dass die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen und erfolgreich abgeschlossen wurde.

So läuft eine kieferorthopädische Behandlung ab:

Eine kieferorthopädische Behandlung dauert mitunter mehrere Jahre. Ihr Ablauf muss bestimmte Vorgaben erfüllen und läuft wie folgt ab:

Ihr:e Kieferorthopäd:in bestimmt die Schwere der Zahnfehlstellung anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Diese sind in fünf Schweregrade unterteilt. Ihr:e Kieferorthopäd:in orientiert sich bei der Einteilung an objektiv messbaren Befunden, wie beispielsweise der Zahnfehlstellung in Millimetern. Bei einer Einteilung in die Schweregrade 1 und 2 dürfen sich die Krankenkassen nicht an den Kosten der kieferorthopädischen Behandlung beteiligen. Erst ab Grad 3 liegt eine erhebliche Fehlstellung vor, für die wir als Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten übernehmen dürfen.

Wenn Ihr Kind eine kieferorthopädische Behandlung benötigt, erstellt Ihr:e Kieferorthopäd:in einen Behandlungsplan und reicht diesen zur Genehmigung direkt bei uns ein. Dieser Plan enthält alle therapeutischen Maßnahmen einschließlich der Art der Zahnspange, der geplanten Dauer der Behandlung sowie der voraussichtlichen Behandlungskosten. Den Verlauf der vorgesehenen Behandlung bespricht Ihr Zahnarzt mit Ihnen vorab – schließlich werden Sie und Ihr Kind in den folgenden Jahren viel Zeit und Mühe für den Erfolg der Behandlung aufwenden.

Dies sind die Voraussetzungen, damit wir als Ihre Krankenkasse die Kosten für die Behandlung übernehmen können:

  • Ihr Kind ist bei Beginn der kieferorthopädischen Behandlung jünger als 18 Jahre.
  • Ihr:e Kieferorthopäd:in ordnet die Zahnfehlstellungen Ihres Kindes mindestens in Grad 3 der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) ein.
  • Ihr Kind schließt die kieferorthopädische Behandlung vollständig ab.

Ihr:e Kieferorthopäd:in rechnet 80 % der im Behandlungsplan vertraglich vereinbarten Kosten direkt mit uns ab. Sind mehrere Ihrer Kinder gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, übernehmen wir für jedes weitere Kind 90 % der Kosten. Den verbleibenden Anteil bezahlen Sie zunächst selbst. Am Ende stellt Ihr:e Kieferorthopäd:in eine Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss der Behandlung aus. Sie können nun die Erstattung des Eigenanteils beantragen.

Zusätzlich zu den Regelleistungen erstattet die BKK ProVita einmalig 150 Euro für Mehrleistungen – auch wenn die Behandlung bereits begonnen wurde, als der oder die Versicherte noch bei einer anderen Kasse versichert war. Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme muss er oder sie allerdings bei uns versichert sein.

Geld von der BKK ProVita am Ende einer Kieferorthopädie-Behandlung

Bei Beendigung einer kieferorthopädischen Behandlung bekommen Sie von der BKK ProVita Ihren Eigenanteil und zusätzlich 150 Euro Zuschuss zu den privat zu bezahlenden Mehrleistungen.

Für die Erstattung benötigen wir von Ihnen

  • alle Original-Rechnungen,
  • die Abschlussbescheinigung des Zahnarztes und
  • unseren Erstattungsantrag – vollständig ausgefüllt und unterschrieben.

Den Antrag auf Erstattung können Sie hier herunterladen:

Die Original-Unterlagen senden Sie bitte an

BKK ProVita
Münchner Weg 5
85232 Bergkirchen

Fragen beantworten wir gerne unter 0981/188910-7.

Kieferorthopädie bei Erwachsenen

Wenn bei Erwachsenen eine schwere Kieferanomalie vorliegt, dann können wir auch nach dem 18. Lebensjahr eine Kostenübernahme der kieferorthopädischen Behandlung leisten. Dabei muss die Behandlung kieferorthopädische und kieferchirurgische Maßnahmen umfassen.

Der Begriff „schwere Kieferanomalie“ ist dabei für alle Krankenkassen genau definiert – er umfasst eine Vielzahl an Krankheitsbildern. Ob eine derartige Erkrankung bei Ihnen vorliegt, stellt Ihr:e Kieferorthopäd:in fest und bespricht mit Ihnen die erforderliche kieferorthopädische Behandlung.
Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte telefonisch an die Kundenberater:innen der BKK ProVita.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.