Medizinische Vorsorge und Rehabilitation

Alles zum Thema medizinische Vorsorge und Rehabilitation bei der BKK ProVita.

Im Bedarfsfall stehen Ihnen eine Vielzahl von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung.

Nach vorheriger Antragstellung und Genehmigung erfolgt die Kostenübernahme verschiedener Kurleistungen.

Wie zum Beispiel:
  • ambulante Vorsorgeleistungen: Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten werden von uns auf Antrag mit dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag von 16 € pro Kalendertag bezuschusst. Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der kalendertägliche Zuschuss 25 €.
  • Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren
  • ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen

Über unsere Leistungen und Ihre Eigenbeteiligung beraten wir Sie gerne individuell. Rufen Sie uns einfach an!

Wenn Ihnen mit einer Rehabilitationsmaßnahme der Weg zurück ins Arbeitsleben ermöglicht werden soll, ist die Rentenversicherung für die Maßnahme zuständig. Alle Infos zur Antragstellung finden Sie hier.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.