Zahngesundheit

Zahnvorsorge bei der BKK ProVita.

Die richtige Zahnpflege beginnt schon im Kindesalter. Daher bieten wir unseren Versicherten Leistungen zur Zahnvorsorge.

Unsere Leistungen

  • vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat drei Früherkennungsuntersuchungen
  • vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat können drei weitere Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch genommen werden
  • Zusätzlich zu den Früherkennungsuntersuchungen besteht zweimal je pro Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung.
  • bis zum 12. Lebensjahr gruppenprophylaktische Maßnahmen im Kindergarten oder in der Schule
  • vom 6. bis zum 18. Lebensjahr jeweils halbjährlich eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung, Individualprophylaxemaßnahmen (einschl. Fluoridierung) sowie die Fissurenversiegelungen der Molaren
  • ab dem 18. Lebensjahr zweimal pro Jahr die Kostenübernahme für eine eingehende Untersuchung sowie einmal im Jahr für das Entfernen von Zahnstein. Darüber hinaus werden alle zwei Jahre die Maßnahmen zur Früherkennung von Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontium) bezahlt

Bitte achten Sie darauf, dass diese Vorsorgeuntersuchungen in Ihrem „Bonusheft“ eingetragen werden.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.