Zahnersatz

So unterstützen wir Sie bei Ihrem Zahnersatz.

Ihr Anspruch auf die sogenannte Regelversorgung

Als gesetzlich Versicherte:r haben Sie Anspruch auf Leistungen für Zahnersatz. Dieser Anspruch richtet sich nach dem Befund Ihres Zahnarztes. Jedem Befund ist in der Festzuschuss-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses eine Regelversorgung zugeordnet. Diese umfasst die medizinisch notwendige und ausreichende zahnprothetische Versorgung. So wird eine angemessene Behandlung gewährleistet. Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich mit einem vom Gesetzgeber festgelegten Betrag, dem sogenannten Festzuschuss an den Kosten der Versorgung.

Falls Sie eine Versorgung mit Zahnersatz wünschen, die nicht die Regelversorgung darstellt, haben Sie die Möglichkeit, eine gleichartige Versorgung oder eine andersartige Versorgung durchführen zu lassen. Gleichartige Versorgungen tragen den Charakter der Regelversorgung mit zusätzlichen Leistungen. Andersartige Versorgungen entsprechen nicht der Regelversorgung für den vorliegenden Befund. Falls Sie sich für eine gleichartige oder eine andersartige Versorgung entscheiden, haben Sie dennoch Anspruch auf den Festzuschuss für die Regelversorgung.

Die neuen Festzuschüsse seit 01.10.2020

Die Festzuschüsse zur Regelversorgung sind abhängig davon, ob der Versicherte regelmäßig Zahnvorsorgeuntersuchungen durchführen lässt.

Seit 1. Oktober 2020 gelten neue, erhöhte Festzuschüsse zur Regelversorgung für Zahnersatz:

ohne Nachweis einer Zahnvorsorge: 60 %
mit Nachweis der regelmäßigen Zahnvorsorge während der letzten 5 Jahre: 70 %
mit Nachweis der regelmäßigen Zahnvorsorge während der letzten 10 Jahre: 75 %

Die weiteren Kosten sind von Ihnen selbst zu tragen.

Zahnersatz notwendig – Wie gehe ich vor

Zur Beantragung von Zahnersatz sind die folgenden Schritte notwendig:

Heil- und Kostenplan erstellen lassen: Stellt Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin fest, dass bei Ihnen Zahnersatz notwendig ist, sind folgende Schritte zu beachten:

Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin erstellt einen gesetzlichen Heil- und Kostenplan, welcher direkt per EBZ-Verfahren (elektronisches Beantragungsverfahren) an uns zur Bearbeitung weitergeleitet wird. Sollte Ihnen ein vollständig geführtes Bonusheft mit kalenderjährlichen Einträgen der letzten 5 bzw. 10 Jahre vorliegen, legen Sie dieses bitte vor der Übermittlung des Behandlungsplans in der Zahnarztpraxis vor. Der Bonusanspruch wird vor Ort geprüft und sollte am Heil- und Kostenplan korrekt mitgeteilt werden.

Sie erhalten von Ihrer Zahnarztpraxis eine Patienteninformation mit allen notwendigen Informationen zu Ihrer geplanten Zahnersatzbehandlung.

Nach Erhalt des elektronischen Behandlungsplans wird dieser von uns geprüft. Sie erhalten von uns ein Genehmigungsschreiben mit der Höhe des voraussichtlichen Festzuschusses. Ihrer Zahnarztpraxis wird die Genehmigung direkt elektronisch übermittelt.

Der eingereichte Behandlungsplan ist ab Genehmigung sechs Monate gültig.

Nach Abschluss der Behandlung rechnet Ihre Zahnarztpraxis den zugesicherten Festzuschuss direkt mit uns ab. Sie erhalten von der Zahnarztpraxis die Rechnung über Ihren Eigenanteil der Behandlung inkl. ggf. vereinbarter Mehrleistungen.

Im Fall einer andersartigen Versorgung erhalten Sie für die komplette Leistung eine Privatrechnung. Für die Rückerstattung des zugesicherten Festzuschusses reichen Sie uns bitte das Abrechnungsformular 3e –Direktabrechnung Zahnersatz- mit den dazugehörigen Laborbelegen im Original und Ihrer aktuellen Bankverbindung ein. Die Rückerstattung erhalten Sie direkt von uns.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.

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