Dein Versicherungsbeitrag bei der BKK ProVita während der Ausbildung

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Als Auszubildende:r zählt für dich der allgemeine Beitragssatz von 14,60 % sowie zusätzlich der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. Dieser liegt bei der BKK ProVita ab 1.1.2023 bei 1,49 %. Der Auszubildende und der Arbeitgeber zahlen jeweils den halben Beitragssatz, somit aktuell je 8,045 % der Ausbildungsvergütung.

Deine Ausbildungsvergütung ist ausschlaggebend für die Berechnung deines Beitrags. Sollte diese unter der so genannten Geringverdienergrenze von monatlich 325 € liegen, trägt dein Arbeitgeber die vollen Sozialversicherungsbeiträge allein. Andernfalls werden die Beiträge je zur Hälfte getragen.

Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt 3,05 % bzw. 3,40 % bei Azubis, die über 23 Jahre alt sind und noch keine Kinder haben. Diese Beiträge werden wie bei der Krankenversicherung prozentual von deiner Ausbildungsvergütung erhoben.

Ab Juli 2023 gelten folgende Veränderungen bei der Pflegeversicherung:

 Anzahl Kinder bis 25 Jahre Zuschlag/Abschlag in % Beitragssatz Anteil Arbeitnehmer
Ohne 0,60 % 4,00 % 2,30 %*
1 Kind Basiswert 3,40 % 1,70 %*
2 Kinder -0,25 % 3,15 % 1,45 %*
3 Kinder -0,50 % 2,90 % 1,20 %*
4 Kinder -0,75 % 2,65 % 0,95 %*
5+ Kinder -1,00 % 2,40 % 0,70 %*

*In Sachsen erhöht sich der Arbeitnehmer-Anteil um 0,5 %.

Wir sind für dich da:

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 8.00-17.00 Uhr, sowie freitags von 8.00-13.00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.