Künstliche Befruchtung

Behandlung bei unerfülltem Kinderwunsch

Zunehmend mehr Paare in Deutschland sind von ungewollter Kinderlosigkeit betroffen und die Behandlung in einer Kinderwunschklinik stellt oft die einzige Möglichkeit dar, ein eigenes Kind zu bekommen. Wir möchten Sie dabei unterstützen: Hier finden Sie alle Infos zur Kostenübernahme bei der BKK ProVita.

Die BKK ProVita übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Leistungen bis zu 50 % der Kosten einer künstlichen Befruchtung für versicherte Ehepartner. Unseren Anteil der Kosten rechnen wir dabei direkt mit dem:der behandelnden Arzt:Ärztin ab. Bitte beachten Sie, dass die Behandlung vor Beginn von uns genehmigt werden muss.

Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten:

  • Der Behandlungsplan muss vor Beginn der Behandlung von der BKK ProVita genehmigt werden
  • Das Paar muss verheiratet sein.
  • Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der betroffenen Ehepartner verwendet werden.
  • Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung darf die Frau jedoch nicht älter als 39 Jahre sein, der Mann nicht älter als 49 Jahre.

Ob die medizinischen Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung vorliegen, beurteilt Ihr behandelnder Arzt.

Erweiterte Leistungen mit unserem Premiumangebot „BKK Kinderwunsch“  

Mit unserem Integrierten Versorgungsvertrag „BKK Kinderwunsch – Behandlung bei unerfülltem Kinderwunsch“ bieten wir Ihnen ein Premiumangebot. Das Ziel dieser Vereinbarung ist es, die einzelnen Schritte der künstlichen Befruchtung optimal aufeinander abzustimmen, um dadurch die Behandlungsqualität und die Chance auf die Geburt eines gesunden Kindes zu verbessern.

Leistungsinhalte:

  • Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (erster Zyklustag vor Vollendung des 42. Lebensjahres)*
  • zweimalige Beteiligung an einem Kryozyklus nach Transfer in Höhe von 350,00 € für alle Versicherten
  • zweimalige Beteiligung an einer Blastozystenkultur nach Transfer in Höhe von 250,00 Euro für alle Versicherten
  • Zuschuss zum 4. Versuch IVF (nach Transfer) in Höhe von 800 Euro für alle Versicherten
  • Zuschuss zum 4. Versuch ICSI (nach Transfer) in Höhe von 1.000 Euro für alle Versicherten
  • Zuschuss IVF (alle Versuche)für Frauen vom 40. Bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres* (nach Transfer) 800 Euro
  • Zuschuss ICSI (alle Versuche) für Frauen vom 40. Bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres* (nach Transfer) 1.000 Euro
  • Unkomplizierter Verfahrenswechsel von IVF auf ICSI im gleichen Zyklus für alle Versicherten
  • Wenn medizinisch notwendig, kann ein Singleembryotransfer erfolgen, anstatt einem Doubleembryotransfer
  • Freeze all bei Transfer innerhalb von 3 Monaten

Voraussetzungen für die Teilnahme:

  • Ehepaare (Frau nicht über 42 Jahre*, Mann nicht über 50 Jahre alt)
  • Behandlung bei einem am Vertrag teilnehmenden Arzt oder in einem teilnehmenden Kinderwunschzentrum

*Für Kinderwunschpaare, bei denen die Frau das 40. Lebensjahr vollendet hat oder den 4. Behandlungsversuch durchführt, handelt es sich um einen Zuschuss für den Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer (Zuschusshöhe analog zur GKV-Leistung für das medizinisch angezeigte Verfahren IVF oder ICSI in Höhe von 50%). Die restlichen Kosten (z.B. Medikamente und ärztliche Nebenleistungen der künstlichen Befruchtung) sind bei Patientinnen über 40 Jahre oder im 4. Versuch vollständig privat zu leisten. Ein sog. Abbruchszyklus (geplanter Behandlungszyklus, der aus medizinischen Gründen vor der Follikelpunktion oder nach der Follikelpunktion ohne identifizierbare Eizelle abgebrochen wird) wird nicht übernommen.

BKK Kinderwunschkonsil: Mit telemedizinischer Unterstützung zum Wunschkind – neues Angebot ab 01.04.2021

Mit unserem neuen Programm „BKK Kinderwunschkonsil“ möchten wir Paare gezielt beim Kinderwunsch unterstützen, um diesen unnötige Behandlungen zu ersparen. Das Kinderwunschkonsil umfasst eine enge, strukturierte Zusammenarbeit zwischen Gynäkolog:innen und Reproduktionsmediziner:innen via telemedizinische Infrastruktur sowie Online-Fragebögen.

Ergänzt wird das Programm durch einen digital geführten Zykluskalender, der über die kostenlose App „Mein Frauenarzt“ verfügbar ist. So haben alle Beteiligten stets aktuelle Daten und können gemeinsam einschätzen, welches die Ursachen und die Therapiemöglichkeiten für die Kinderlosigkeit sind. Eventuell können schon Verhaltensänderungen helfen, schwanger zu werden, ohne dass psychisch und physisch belastende sowie kostspielige Therapien notwendig werden. Die Koordination aller Maßnahmen übernehmen die  teilnehmenden Frauenärzt:innen.

Teilnahmeberechtigt

  • sind bei der BKK ProVita versicherte Frauen mit Kinderwunsch,
  • die mindestens das 25. aber noch nicht das 42. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die Altersgrenze des Partners liegt bei Vollendung des 50. Lebensjahres.

Die Einschreibung in das Programm können Sie bei teilnehmenden Frauenärzt:innen tätigen.

Teilnehmende Frauenärzt:innen finden Sie bei Frauenärzte im Netz. Bitte wählen Sie beim Suchkriterium „Frauenarzt-Praxis mit:“ das „Kinderwunschkonsil“ aus. Die Liste wird laufend aktualisiert.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.