Dein Versicherungsbeitrag bei der BKK ProVita während der Ausbildung
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Wie hoch ist der Beitragssatz für Azubis?
Als Auszubildende:r zählt für dich der allgemeine Beitragssatz von 14,60 % sowie zusätzlich der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. Dieser liegt bei der BKK ProVita ab 1.1.2026 bei 3,79 %. Der Auszubildende und der Arbeitgeber zahlen jeweils den halben Beitragssatz, somit aktuell je 9,195 % der Ausbildungsvergütung.
Gibt es eine Geringerverdienergrenze für Azubis?
Deine Ausbildungsvergütung ist ausschlaggebend für die Berechnung deines Beitrags. Sollte diese unter der so genannten Geringverdienergrenze von monatlich 325 € liegen, trägt dein Arbeitgeber die vollen Sozialversicherungsbeiträge allein. Andernfalls werden die Beiträge je zur Hälfte getragen.
Wie hoch ist die Pflegeversicherung?
Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt 3,60 % bzw. 4,20 % bei Azubis, die über 23 Jahre alt sind und noch keine Kinder haben. Diese Beiträge werden wie bei der Krankenversicherung prozentual von deiner Ausbildungsvergütung erhoben.
Ab 01.01.2025 gelten folgende Zuschläge/Abschläge in der Pflegeversicherung:
Der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung wird zum 1. Januar 2025 von 3,40 auf 3,60 % erhöht. Da der Pflegeversicherungsbeitrag von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte getragen wird, zahlen beide ab 2025 jeweils 1,80 %.
Hinzu kommt der Beitragszuschlag in Höhe von 0,60 % für Beschäftigte, die keine Kinder haben und 23 Jahre alt oder älter sind. Den Beitragszuschlag zahlen die Beschäftigten allein.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die mehrere Kinder haben, können Beitragsreduzierungen geltend machen. Für sie gelten Abschläge von 0,25 % pro anrechnungsfähigem Kind. Für die Beitragsabschläge werden mind. 2 bis max. 5 Kinder unter 25 Jahren angerechnet.
Der Arbeitgeber zahlt immer den Beitragsanteil von 1,80 %.
Wenn alle Kinder 25 Jahre alt oder älter sind, gilt der reguläre Pflegeversicherungsbeitragssatz (wie für Eltern mit einem Kind) in Höhe von 3,60 %. Ein Zuschlag fällt nicht an.
| Anzahl Kinder bis 25 Jahre | Zuschlag/Abschlag in % | Beitragssatz | Anteil Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| Ohne | 0,60 % | 4,20 % | 2,40 %* |
| 1 Kind | Basiswert | 3,60 % | 1,80 %* |
| 2 Kinder | -0,25 % | 3,35 % | 1,55 %* |
| 3 Kinder | -0,50 % | 3,10 % | 1,30 %* |
| 4 Kinder | -0,75 % | 2,85 % | 1,05 %* |
| 5+ Kinder | -1,00 % | 2,60 % | 0,80 %* |
*In Sachsen erhöht sich der Arbeitnehmer-Anteil um 0,5 %.
Wir sind für Sie da:
Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.