Elektronische Patientenakte
Ihre Gesundheitsdaten sind jetzt jederzeit für Sie erreichbar.
Mit der elektronischen Patientenakte haben Sie jederzeit einen transparenten Überblick über ihre Gesundheitsdaten und können diese all denjenigen zur Verfügung stellen können, die an der medizinischen Behandlung beteiligt sind (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten oder Apotheken). Das Angebot ist freiwillig und kostenfrei. Die ePA wird bundesweit stufenweise eingeführt. Über den aktuellen Stand informieren wir Sie hier.
Derzeit stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:
- Ärztliche Dokumente
- Eigene Dokumente und Formulare
- Notfalldaten
Für die Nutzung der elektronischen Patientenakte benötigen Sie:
- Eine nfc-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Nfc-fähige (Near Field Communication), eGKs müssen zum Auslesen der Daten nicht mehr in ein Lesegerät gesteckt werden, sondern nur vorgehalten werden. Sie kennen das vielleicht vom Einkaufen, wenn Sie mit einer nfc-fähigen Giro-Karte bezahlen.
Ist Ihre Karte nfc-fähig? Nfc-fähige Karten haben eine 6-stellige CAN-Nummer (Card Access Number), die Sie rechts oben unter den Deutschlandfarben finden.
Sollte Ihre Karte noch nicht nfc-fähig sein, können Sie diese bei uns bestellen. Bitte setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung. Unsere Berater:innen stehen Ihnen unter 0800/6648808 gerne zur Verfügung oder senden Sie uns eine Nachricht über unsere Online-Geschäftsstelle.
- Ein sicher zugestellter PIN/PUK – Brief für die eGK.
Für den Zugriff auf die ePA mit Ihrer eGK in der Arztpraxis ist eine PIN-Eingabe erforderlich. Dieser PIN wird Ihnen nach erfolgreicher Identifizierung sicher zugestellt.
Anmeldung zur ePA – So geht’s:
- Sobald Sie die neue Gesundheitskarte haben, laden Sie die BKK ProVita-Patientenakte aus dem jeweiligen Store (Google Play Store für Android-Smartphones bzw. Apple App Store für iPhones) auf Ihr Smartphone herunter und führen ein sicheres Identifizierungsverfahren durch.
- Wir übersenden Ihnen nach erfolgter Identifizierung umgehend den PIN-Code per Post zu.
- Registrieren Sie sich in der App mit Ihrer Versichertennummer, dem PIN-Code und einer gültigen E-Mail-Adresse.
- Nach der Registrierung können Sie die Patientenakte sofort nutzen.
Identifizierungsverfahren
Sie können im Wesentlichen zwischen diesen Möglichkeiten der sicheren Identifizierung wählen:
Post-Ident:
Für die sichere Zustellung mittels Post-Ident-Verfahren haben wir einen Rahmenvertrag mit der Deutschen Post abgeschlossen. Das Post-Ident-Verfahren können Sie durch einen Gang zur nächsten Postfiliale nutzen.
Persönlich
Gerne können Sie uns auch persönlich in einem unserer Service-Center besuchen. Bitte bringen Sie zur sicheren Identifizierung Ihre neue eGK sowie Ihren amtlichen Personalausweis oder gültige Aufenthaltsbescheinigung mit. Nach erfolgreicher Identifizierung erhalten Sie einen Aktivierungscode.
eID-Verfahren
Auch das eID-Verfahren mithilfe des Online-Ausweis kann zur Identifizierung genutzt werden.
NEU: Die ePA jetzt auch für PC, Laptop und Mac
Mit der neuen Desktop-Version der ePA können jetzt auch Versicherte ohne Smartphone ihre Dokumente selbst verwalten und Berechtigungen verteilen.
Die ePA für PC, Laptop und Mac können Sie unter https://epaclient.de/ herunterladen. Für die Nutzung benötigen Sie ein Kartenlesegerät.
Die Desktop-Version ist im Moment nur für bereits registrierte Nutzer verfügbar.
Folgende Funktionen werden Mitte 2022 im Rahmen der Desktop-Version eingeführt:
- Download über die offiziellen App Stores (Microsoft Store/Apple App Store/(Linux))
- Neue Nutzerregistrierungen und Ersteinrichtung der ePA möglich
In Zukunft wird die elektronische Patientenakte weiter optimiert und bietet Ihnen in den nächsten Jahren noch mehr Funktionen. Diese Funktionen sind geplant:
Ab 2022:
- Verfeinerte Berechtigungssteuerung
- Zahnärztliches Bonusheft
- Elektronischer Impfpass
- Elektronischer Mutterpass
- Untersuchungsheft für Kinder
- Elektronische Verordnungen
Ab 2023:
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Daten zur pflegerischen Versorgung
- Bildgebende Befunde
Häufig gestellte Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte, abgekürzt ePA, ist ein geschützter Speicher für Ihre medizinischen Dokumente. Nur Sie bestimmen, was in die Akte hinein- oder hinausgeht und wer darauf zugreifen darf. Sie können die ePA über Ihr Smartphone nutzen und haben so orts- und zeitunabhängigen Zugriff.
Nein, es ist ein freiwilliges Angebot. Sie allein entscheiden, ob Sie eine ePA führen möchten.
Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Krankenversicherungsnummer, eine PIN, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, und eine gültige E-Mail-Adresse. Voraussichtlich ab Februar 2021 werden wir Ihnen digitale Möglichkeiten zur Identifizierung für die Generierung der PIN zur Verfügung stellen.
Gesundheitsdaten werden so lange in der ePA gespeichert, wie es der Nutzer/die Nutzerin erlaubt. Die persönlichen Daten wie der Name oder die Versichertennummer bleiben darüber hinaus dauerhaft in der ePA gespeichert. Sie werden komplett gelöscht, wenn auch die ePA gelöscht wird.
Die Daten der elektronischen Patientenakte können problemlos komplett gelöscht werden. Der Nutzer/die Nutzerin hat hierzu jederzeit die Möglichkeit.
Die ePA besteht zum Start 2021 aus zwei Dokumentenbereichen: Dokumente des Versicherten und Dokumente von Ärzten oder Institutionen. In 2021 kann nur der Zugriff auf den kompletten jeweiligen Dokumentenbereich vergeben werden. Das bedeutet, dass alle Dokumente gelesen werden können, es sei denn Sie entfernen diese vor einem neuen Zugriff wieder.
In 2022 kann die Zugriffsberechtigung dokumentenspezifisch erfolgen, so dass Sie konkret festlegen können, welcher Arzt welches Dokument oder Gruppe von Dokumenten einsehen kann.
Ja. Die Dokumenteninhalte sind so verschlüsselt, dass niemand außer Ihnen und denen, die Sie dazu berechtigt haben, die Inhalte lesen können. Zu jedem Dokument gehören auch Metadaten, die zur Dokumentensuche verwendet werden. Diese sind für die Suche unverschlüsselt.
Die ePA wurde so konzipiert, dass wesentliche Anwendungsfälle auch dann durchgeführt werden können, wenn ein Versicherter keine eigenen IT-Geräte wie bspw. ein Smartphone hat oder im Umgang damit nicht vertraut genug ist. Auch Versicherte ohne Smartphone können eine ePA nutzen. Wenden Sie sich dazu schriftlich oder telefonisch an Ihre Krankenkasse. Sie erhalten dann eine Teilnahmeerklärung mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung. Wenn diese unterschrieben bei der Krankenkasse vorliegt, wird eine ePA für Sie eingerichtet. Beim nächsten Arztbesuch können Sie in der Praxis Ihre ePA nutzen und der Arzt kann auf Ihren Wunsch hin bspw. Dokumente in Ihre Akte hochladen. Notwendig hierfür sind Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine persönliche PIN für die eGK, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten haben. Diese nutzen Sie, um selbstständig am Kartenterminal in der Praxis die Zugriffsberechtigung zu erteilen.
Dafür gibt es mehrere Gründe:
- Nutzerorientierung: Versicherte präferieren mittlerweile mehrheitlich die mobilen Zugänge und verwalten so ihre Mails, Kontakte oder erledigen Bankgeschäfte oder Einkäufe. Die Zahl derer, die keine mobilen Zugänge nutzen, nimmt täglich ab.
- Mobilität: Die Versicherten haben die Akte zeit- und ortsunabhängig griffbereit und sind sofort auskunftsfähig zu allen gesundheitlichen Fragen.
- Sicherheit: Die hohen Sicherheitsanforderungen, die an die ePA gestellt werden, lassen sich nach aktuellem Stand der Technik nicht mit einer browserbasierten Lösung umsetzen. Bei mobilen Geräten sind höhere Sicherheitsstandards deutlich einfacher umzusetzen, zum Beispiel das Scannen biometrischer Merkmale oder die Authentifizierung mittels Gerätebindung.
Generell gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten sich anzumelden: Entweder mit einer PIN und der persönlichen NFC-fähigen Gesundheitskarte (NFC=NearFieldCommunication – Auslesen der Karte per Funk) oder mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung mittels der alternativen Versichertenidentität (al.vi):
- Für die erste Möglichkeit benötigt der Nutzer oder die Nutzerin ein Smartphone mit NFC-Funktion. Darüber verfügen nahezu alle modernen Smartphones. Um sich nun in die eigene ePA einzuloggen, muss die persönliche elektronische Gesundheitskarte an das Smartphone gehalten werden und aus Sicherheitsgründen die auf der Karte aufgedruckte „CardAccessNummer“ (CAN) eingegeben werden (damit wird unbefugtes Lesen der Karte verhindert). Über den Chip zur Nahfeldkommunikation wird der/die Versicherte dann zweifelsfrei authentifiziert. Danach muss die persönliche PIN zur Karte eingegeben werden.
- Die Alternative Versichertenidentität (al.vi) funktioniert ohne Gesundheitskarte. Um sie zu nutzen, wird die Identität des Nutzers oder der Nutzerin zuvor zweifelsfrei über die Krankenkasse festgestellt und ein Verfahren einer Zwei-Faktor-Authentifizierung genutzt.
Ja, Sie können die Daten in die ePA importieren. Bitte beachten Sie, dass die Daten aus der Vivy-App bis spätestens 31.03.2022 exportiert werden müssen. Danach steht diese Funktion der Vivy-App nicht mehr zur Verfügung. Wie Sie die Daten exportieren können erfahren Sie hier: https://help.vivy.com/hc/de/articles/4413963043601-Vivy-beendet-ihre-Aktenfunktion-So-sicherst-du-vorher-deine-Daten
Über „Daten importieren“ können Sie dann ganz leicht Ihre Daten in die ePA importieren.
Antworten zu weiteren Fragen zum Thema ePA finden Sie hier:
https://www.gematik.de/anwendungen/
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.