Prävention in Lebenswelten

Gesundheitsförderung im Setting außerbetrieblicher Lebenswelten  

Sie planen ein Setting-Projekt, beispielsweise in einer Kita, Schule, Hochschule, einer Kommune oder einer stationären Pflegeeinrichtung und suchen einen Kooperationspartner für die Umsetzung?

Dann ist die BKK ProVita Ihr richtiger Ansprechpartner! Wir fördern Projekte in sog. außerbetrieblichen Lebenswelten, die dem Leitfaden für Prävention entsprechen. Informieren Sie sich hier, ob Ihr Projekt bereits alle vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt.

Wir unterstützen die Umsetzung Ihres Lebenswelten-Projektes!

Ablauf:

Sie haben ein Lebenswelten-Projekt und suchen einen Kooperationspartner für die Umsetzung? Dann ist die BKK ProVita der richtige Ansprechpartner! Wir fördern Setting-Projekte, die dem Leitfaden für Prävention entsprechen.

Zu den Lebenswelten gehören:

  • formale Organisationen (Schulen, Kitas etc.)
  • regionale Situation (Kommune, Stadtteil, Quartier etc.)
  • gleiche Lebenslage (Rentner, Arbeitslose etc.)

Der Leitfaden für Prävention sieht folgende Handlungsfelder der Prävention in Lebenswelten durch die Krankenkasse als förderbar:

  • Bewegung
  • Ernährung
  • Stress/Entspannung
  • Sucht

Was ist noch zu beachten?  

Voraussetzungen, die Ihr Projekt mit sich bringen muss:

  • Es wurde eine Bedarfsanalyse durchgeführt.
  • Das Projekt fällt unter eines der vier Handlungsfelder.
  • Es liegt ein Gesamtkonzept vor (Maßnahmen, Ziel, Zielgruppendefinition, Finanzplanung, Evaluation).
  • Die Maßnahmen sind sowohl verhaltens- als auch verhältnispräventiv.
  • Die Nachhaltigkeit des Projektes ist gewährleistet.

Sie haben diese Voraussetzungen alle erfüllt? Dann sollte Ihrem Setting-Projekt nichts mehr im Wege stehen!

FAQ

Der Leitfaden Prävention schließt bestimmte Vorhaben von einer Förderung durch die Krankenkassen aus. Dazu gehören:

  • Aktivitäten, die zu den Pflichtaufgaben anderer Einrichtungen oder zu staatlichen Aufgaben gehören
  • isolierte Maßnahmen (ohne Gesamtkonzept)
  • individuumsbezogene Abrechnung von Maßnahmen
  • Förderanträge, die durch kommerzielle Anbieter und nicht von der Einrichtung selbst gestellt werden
  • Forschungsprojekte/Screenings ohne Interventionsbezug
  • Aktivitäten von politischen Parteien sowie parteinahen Organisationen und Stiftungen
  • Aktivitäten, die einseitig Werbezwecken für bestimmte Produkte, Einrichtungen oder Organisationen dienen
  • Ausschließlich öffentlichkeitsorientierte Aktionen, Informationsstände und Veranstaltungen bzw. ausschließlich mediale Aufklärungskampagnen
  • berufliche Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen
  • Kosten für Baumaßnahmen, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar und technische Hilfsmittel
  • Regelfinanzierung von auf Dauer angelegten Stellen, z. B. in Beratungseinrichtungen
  • Angebote, die weltanschaulich nicht neutral sind

(aus: Leitfaden für Prävention, Kapitel 4)

Die BKK ProVita möchte, dass möglichst viele vielversprechende Projekte realisiert werden können und dies nicht an mangelnden Mitteln scheitert. Es hängt deshalb von den konkreten Maßnahmen ab, wie hoch die Förderung durch die BKK ProVita ausfällt. Der Finanzierungsbedarf ist plausibel nachzuweisen. Dabei sollten sich die Settingträger angemessen beteiligen. Bei allen Förderungen hat die BKK ProVita den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.

Senden Sie bitte den Projektantrag mit dem vorgegebenen Antragsformular und weiteren projektrelevanten Unterlagen (z. B. Broschüren, Konzept, Finanzplan etc.) direkt an die BKK ProVita.

Postalisch:

BKK ProVita

Gesundheitsförderung

Münchner Weg 5

85232 Bergkirchen

Per E-Mail:

Bei Fragen melden Sie sich bitte unter gesundheitsfoerderung@bkk-provita.de mit dem Betreff: Setting-Projekt.