Terminservicestellen

Vermittlung von Facharztterminen.

Zum 23. Januar 2016 haben die Kassenärztlichen Vereinigungen regional sogenannte Terminservicestellen einge­richtet: So soll gewährleistet werden, dass GKV-Versicherte in dringenden Fällen innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhalten, wenn dies mit Hilfe des überweisenden Arztes oder in Eigeninitiative im Vorfeld nicht gelungen ist.

Das macht die Terminservicestelle:

Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützen die Versicherten auf Wunsch dabei, einen Termin beim Facharzt zu vereinbaren.

Voraussetzung: Der Versicherte hat eine dringende Überweisung zu einem Facharzt erhalten.

Ausnahme: Für Termine beim Augenarzt oder beim Frauenarzt benötigen die Versicherten keine Überweisung, um den Terminservice in Anspruch zu nehmen.

 So funktioniert die Terminvermittlung:

  • Nach dem Anruf des Versicherten bietet ihm der Terminservice innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Facharzt an. Wartezeit zwischen Anruf und Termin: maximal vier Wochen. Ausgenommen davon sind Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen.
  • Sollte die Terminservicestelle keinen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt anbieten können, vermittelt sie dem Versicherten einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus.
  • Wichtig: Über die Terminservicestelle erfolgt keine Vermittlung eines Wunschtermins bei einem bestimmten Arzt („Wunscharzt“). Die Versicherten erhalten einen Termin bei einem Arzt, der in dem jeweiligen Zeitraum freie Termine hat.
  • Es ist deshalb möglich, dass mit dem vermittelten Termin auch eine weitere Anfahrt für den Versicherten von seinem Wohnort zum Facharzt verbunden ist.
  • Der Terminservice vermittelt nur Facharzt-Termine, keine Termine beim Psychotherapeuten, bei Zahnärzten oder bei Kieferorthopäden. Auch Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte sind ausgenommen.

Kontakt und Erreichbarkeiten der Terminservice-Stellen:

Die Kassenärztliche Vereinigung erreichen Sie unter der Telefonnummer 116 117.