Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Alle Infos zur elektronischen Gesundheitskarte

Der Gesetzgeber hat die Weichen für die Weiterentwicklung der Krankenversichertenkarte zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gestellt. Diese wird die jetzige Krankenversicherungskarte ablösen. Die eGK bietet Chancen in der Gesundheitsversorgung, viele Menschen sehen ihrer Einführung aber auch mit Skepsis und Sorge entgegen. Aus diesem Grund wollen wir Sie genauer informieren und auf Ihre möglichen Fragen eingehen.

Aktuelle Hinweise:

Gültigkeit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte

Sollte Ihre eGK in Kürze ablaufen, erhalten Sie von uns automatisch eine neue Karte. Der Versand erfolgt in Etappen, daher kann es sein, dass einzelne Familienmitglieder ihre neue Karte erst etwas später erhalten.

Neues Lichtbild ist notwendig

Sollte ihr Lichtbild älter als 10 Jahre sein, werden Sie von uns gebeten, ein neues Bild einzureichen. Die Briefe werden derzeit etappenweise versendet und können daher einzelne Familienmitglieder zu unterschiedlichen Zeitpunkten erreichen. Für die Erneuerung des Lichtbilds können Sie ganz bequem unseren Upload-Service nutzen. Es genügt hier ein gutes selbst gemachtes Foto – z. B. mit dem Handy!

Sie haben die eGK doppelt erhalten?

Doppelversorgungen lassen sich aufgrund des komplexen Sachverhaltes leider nicht immer vermeiden. Bitte verwenden Sie die Karte, die Sie zuletzt erhalten haben.

Bitte beachten Sie: Nach Zustellung einer neuen Gesundheitskarte, wird die bisherige Gesundheitskarte automatisch unwirksam und ist nicht mehr funktionsfähig. Die bisherige Karte vernichten Sie entweder selbst oder senden Sie direkt an uns zurück.

  • Die eGK ist der erste Schritt in die breite elektronische Kommunikation im deutschen Gesundheitswesen, in ein deutsches, elektronisches Gesundheitsnetzwerk (sog. Telematikinfrastruktur).
  • Die Karte dient den Versicherten als Ausweis für die elektronische Kommunikation im kommenden Gesundheitsnetzwerk.
  • Die eGK ist ein elektronisches Multifunktionsinstrument, das am Anfang mit wenigen Funktionen beginnt und im weiteren Verlauf mit immer mehr Leistungsmerkmalen ausgestattet werden wird.
    • Von Beginn an dient die eGK als europäische Krankenversichertenkarte, welche in allen Staaten der Europäischen Union und darüber hinaus in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gültig ist.
    • Auf der Karte ist ein Foto des Besitzers aufgedruckt. Dies erschwert den Kartenmißbrauch und damit die Veruntreuung von Versichertengeldern. Dies kommt dem Gesundheitswesen und damit am Ende Ihnen als Beitragszahler zugute.
  • Wenn das deutsche Gesundheitsnetzwerk startet und ausgebaut wird, kommen folgende weiteren Leistungsmerkmale für die Versicherten hinzu:
    • Auf der eGK können, wenn Sie dies möchten, wichtige Daten für den Notfall gespeichert werden. So weiß dann z. B. der Notarzt, ob und wenn ja, welche Medikamentenallergien bei Ihnen vorliegen.
    • Sie können auf der Karte speichern, ob Sie Organspender sind und/oder, ob Sie eine Patientenverfügung hinterlegt haben. Damit ist Ihr Wille auch für behandelnde Ärzte oder Angehörige einfach und klar erkennbar.
    • Sollten Sie ins Krankenhaus müssen, können sich dank der eGK Ihr Hausarzt, das Krankenhaus und Ihr Rehatherapeut über das Gesundheitsnetzwerk – Ihr Einverständniss vorausgesetzt – schnell über Ihren Fall elektronisch austauschen, so dass alle Involvierten sofort wissen, wie es Ihnen geht und was als nächstes zu tun ist.
    • Ihr Hausarzt kann sich über das Gesundheitsnetzwerk sicher und schnell mit einem Fachkollegen über Sie und Ihren speziellen Fall beraten, um Ihnen immer den bestmöglichen medizinischen Rat geben zu können.
  • Auch für die Krankenversicherungen ist die eGK ein elektronisches Multifunktionsinstrument. Aber auch hier beginnt das am Anfang mit wenigen Funktionen und wird im weiteren Verlauf um immer neue Leistungsmerkmale ergänzt.
    • Auf der Karte ist ein Foto des Besitzers aufgedruckt. Dies erschwert den Kartenmißbrauch und damit die Veruntreuung von Versichertengeldern.
  • Wenn das deutsche Gesundheitsnetzwerk startet und ausgebaut wird, kommen folgende weiteren Leistungsmerkmale für die Krankenversicherungen hinzu:
    • Das Gesundheitsnetzwerk wird es ermöglichen, auf der Karte Versicherungsdaten, wie z. B. Ihre Adresse oder Ihren Versicherungstatus zu ändern, wenn sich bei Ihnen etwas ändert. Heute muss dazu jedes Mal eine neue Karte gefertigt und Ihnen zugeschickt werden. Die eGK spart damit Geld und Rohstoffe ein.
    • Die eGK soll ein wesentlicher Baustein sein, um die Kommunikation zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen einfacher, sicherer und effizienter zu gestalten, als bisher. Dies bringt großes Potential für Qualitätsverbesserungen und Kosteneinsparungen im Gesundheitssystem mit sich. Z. B. dadurch, das Doppeluntersuchungen verringert werden. Das entlastet die Krankenversicherungen und damit alle Beitragszahler.
    • Das Gesundheitsnetzwerk wird so aufgebaut sein, dass es in Zukunft auch andere Verwaltungsdaten elektronisch zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesen austauschen kann. Das kann viele Verwaltungsakte im Gesundheitswesen schneller und effizienter machen und damit Geld sparen.
  • Nicht jeder Arzt in Deutschland wird von Anfang an das notwendige Lesegerät für die eGK haben. Das Geld für die Anschaffung und Installation bekommt er von allen Krankenversicherungen gemeinsam.
  • Die eGK ist der Anfang. Noch existiert das deutsche elektronische Gesundheitsnetzwerk erst in den Planungen. Die Karte und die speziellen Lesegeräte für den Arzt sind aber der erste Schritt, der notwenig zur Realisation ist. Im Laufe der nächsten Jahre wird das Gesundheitsnetzwerk Schritt für Schritt ausgebaut. Dann kommen neue elektronische Funktionen wie z. B. hochsicherer E-Mailaustausch zwischen behandelnden Ärzten, Hilfsmittel zur Abstimmung zwischen z. B. Hausarzt, Krankenhaus und Reha-Einrichtung, damit Sie dort nahtlos weiterbehandelt werden können.
  • Der Arzt bekommt demnächst auch eine Art eigene eGK – genannt Heilberufeausweis (HBA). Dieser ist das Gegenstück zur eGK für Versicherte und weist den Arzt im kommenden Gesundheitsnetzwerk sicher als behandelnden Arzt aus.
  • Das deutsche Projekt zur Telematikinfrastruktur, also dem Gesundheitsnetzwerk und damit der eGK, wird international als vorbildlich angesehen, was Konzepte zu Datenschutz und Datensicherheit angeht. Durch den sehr transparenten, diskutiven Prozess, in dem die gesamte Infrastruktur geschaffen wird, hat sich das Projekt zwar einerseits stark verzögert, es sind aber andererseits alle Meinungen gehört worden und viele Beteiligte konnten Ihre Ideen und Erfahrungen einbringen, um das Verfahren für Sie sehr sicher zu machen.
  • Auf der eGK sind die sogenannten Versichertenstammdaten gespeichert, die beispielsweise beim Arztbesuch in der Praxis oder im Krankenhaus eingelesen werden. Damit weist sich der Patient als Versicherter einer Krankenkasse aus. Der behandelnde Arzt kann mit diesen administrativen Daten die erbrachten Leistungen überhaupt erst abrechnen. Die administrativen Versichertenstammdaten der Versicherten sind bereits heute auf der existierenden Krankenversichertenkarte (KVK) gespeichert. Im Einzelnen sind dies der Name, das Geburtsdatum, die Anschrift, die Krankenversicherten­nummer und der Versichertenstatus ─ sowie ergänzend ggf. Informationen z.B. zum Zuzahlungsstatus.
  • Auf der Rückseite der eGK ist für alle gesetzlich Versicherten als Sichtausweis die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) aufgebracht. Mit der EHIC können Versicherte, die im europäischen Ausland unterwegs sind, schnell und unbürokratisch medizinische Hilfe erhalten, ohne dass sie die früher dafür üblichen Vordrucke ihrer Krankenversicherung benötigen. Die EHIC ist in allen Staaten der Europäischen Union und darüber hinaus in Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz gültig.
  • Auf der Karte befindert sich ein Foto der versicherten Person. Dies beugt Mißbrauch vor.
  • Außerdem verfügt die Karte über einen elektronischen Schlüssel, der es möglich macht, mit der Karte hochsicher Informationen auf elektronischem Wege auszutauschen.
  • In Zukunft sollen Versicherte zusammen mit ihrem Arzt einen Satz von Notfalldaten eintragen können. Es handelt sich hierbei um wichtige Informationen zur Person, sollte diese einmal wegen eines Notfalls behandelt werden müssen und selber keine Auskunft geben können ─ z. B. bestimmte Medikamentenallergien oder wichtige chronische Erkrankungen.
  • Ferner soll die eGK künftig Hinweise auf eine Patientenverfügung und einen Organspendeausweis, so vorhanden, enthalten.

Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne unter der kostenfreien Servicehotline 0800/6648808 weiter.

Elektronischer Medikationsplan

Ihre Gesundheitskarte (eGK) bietet Ihnen nun eine neue Funktion, die Sie freiwillig nutzen können: Der elektronische Medikationsplan speichert auf Ihrer eGK Informationen zur medikamentösen Behandlung. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker sind somit stets umfassend informiert und können Wechselwirkungen der Arzneimittel besser berücksichtigen.

Auf Ihren Wunsch, können Sie in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis, aber auch in der Apotheke Ihren Medikationsplan auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen.

Durch den elektronischen Medikationsplan liegen Ihren (Zahn-)Ärztinnen bzw. (Zahn)-Ärzten bei der Verordnung von Arzneimitteln und der Apothekerin bzw. dem Apotheker bei der Einlösung Ihres Rezepts alle relevanten Angaben über die Medikamente, die Sie bereits einnehmen, vor. Diese Informationen können dann bei der Neuverordnung eines Arzneimittels oder beim Kauf eines rezeptfreien Medikaments in der Apotheke berücksichtigt werden und dadurch die Einnahme von mehreren Arzneimitteln besser aufeinander abgestimmt und Wechselwirkungen erkannt werden. Zusätzlich können Ärztinnen bzw. Ärzte auch eventuelle Allergien und Wirkstoffunverträglichkeiten beim Verschreiben eines Medikaments mitbedenken.

Der elektronische Medikationsplan listet alle Medikamente auf, die Sie aktuell anwenden oder angewendet haben. Zu den Inhalten zählen folgende Daten:

  • Ihre sogenannten Patientenstammdaten, dazu zählen Ihr Name und Geburtsdatum
  • Ihre medikationsrelevanten Daten, wie Allergien und Unverträglichkeiten
  • Ihre aktuelle Medikation, d. h.
    • die Ihnen verordneten Arzneimittel (inkl. Dosis, Einnahmezeitpunkt, Häufigkeit)
    • die von Ihnen selbst erworbenen Arzneimittel
  • in der Vergangenheit von Ihnen eingenommene Arzneimittel

Die Nutzung des elektronischen Medikationsplan ist freiwillig. Nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und mit Ihrer Einwilligung legt etwa eine Ärztin bzw. ein Arzt oder eine Apothekerin bzw. ein Apotheker den elektronischen Medikationsplan für Sie an, speichert diesen auf der elektronischen Gesundheitskarte und übernimmt ihn in die eigene Patientendokumentation.

Wenn Sie mindestens drei Arzneimittel auf einem Kassenrezept für eine Anwendungsdauer von mindestens vier Wochen bekommen, dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstellung und Aktualisierung des elektronischen Medikationsplans.

Falls Sie Ihren elektronischen Medikationsplan nicht mehr nutzen wollen, haben Sie das Recht, ihn vollständig löschen zu lassen. Dazu müssen Sie Ihre Einwilligung gegenüber einer zugriffsberechtigten Ärztin bzw. einem zugriffsberechtigten Arzt oder einer zugriffsberechtigten Apothekerin bzw. einem zugriffsberechtigen Apotheker widerrufen. Der Datensatz wird dann von der elektronischen Gesundheitskarte gelöscht.

Sprechen Sie bei Ihrem nächsten Besuch in der Arzt-, Zahnarztpraxis oder in der Apotheke das medizinische Personal auf den elektronischen Medikationsplan an. Nachdem Sie Ihren Wunsch geäußert und Ihre Einwilligung in die Speicherung des Medikationsplans mündlich gegenüber Ihrer (Zahn-)Ärztin bzw. Ihrem (Zahn-)Arzt oder der Apothekerin bzw. dem Apotheker erklärt haben, wird sie bzw. er Ihre Einwilligung dokumentieren. Nach Ihrer Einwilligung sollten Sie beim erstmaligen Anlegen des Medikationsplans neben den Medikationsdaten auch Angaben zu Ihren Patientenstammdaten und zu Ihrem Gesundheitszustand machen,
dazu zählen zum Beispiel Informationen wie eine bestehende Schwangerschaft, Allergien und Arzneimittelunverträglichkeiten.
Zur erstmaligen Nutzung des elektronischen Medikationsplans ist grundsätzlich sowohl Ihre elektronische Gesundheitskarte als auch die dazugehörige Persönliche Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Die PIN Ihrer elektronischen Gesundheitskarte erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Anschließend können Sie dann in einer zugriffsberechtigten Einrichtung, bspw. einer Praxis oder Apotheke, nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte sowie Eingabe Ihrer PIN Ihre Medikationsdaten einsehen und bei Bedarf aktualisieren lassen. Sobald alle Daten auf dem neuesten Stand sind, werden sie wieder auf Ihre Gesundheitskarte übertragen und ersetzen dort die zuvor gespeicherten Medikationsdaten. Zudem können Sie sich auf Wunsch Ihren aktuellen Medikationsplan ausdrucken lassen.

Bei Verlust der elektronischen Gesundheitskarte, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine neue Karte. Auf der neuen Karte ist der elektronische Medikationsplan nicht mehr enthalten. In Ihrer Arztpraxis oder Apotheke, bei der Sie zuletzt die Daten aktualisiert haben, können Sie den Medikationsplan neu anlegen lassen.

Der Gesetzgeber hat genau festgelegt, wer auf Ihren elektronischen Medikationsplan unter welchen Voraussetzungen wie zugreifen darf. Dabei wird unterschieden, ob jemand Ihren elektronischen Medikationsplan nur lesen oder auch schreiben (inkl. aktualisieren) und löschen darf. Sie gestatten den grundsätzlich berechtigten Personen den Zugriff auf Ihren Medikationsplan, indem Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte in das Kartenterminal stecken. Das zugriffsberechtigte medizinische Personal kann dann auf Ihren Medikationsplan zugreifen und ihn bei Bedarf aktualisieren, wenn es sich mit einem speziellen elektronischen Institutions- oder Heilberufsausweis authentifiziert hat.

Damit dürfen Apotheker und Apothekerinnen, zum pharmazeutischen Personal der Apotheke gehörende Personen im Rahmen ihrer zulässigen Tätigkeiten und unter Aufsicht, (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die in Ihre Behandlung eingebunden sind Daten des elektronischen Medikationsplans verarbeiten und somit auch anlegen, aktualisieren und löschen. Unter deren Aufsicht dürfen auch ihre festangestellten Mitarbeitenden und die sich in Vorbereitung auf den Beruf befindlichen angehenden (Zahn)-Ärztinnen/-Ärzte und angehenden Apothekerinnen/Apotheker in diesem Sinne auf die Daten zugreifen.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dürfen die Daten Ihres elektronischen Medikationsplans lediglich auslesen, speichern und verwenden. Möglich ist das auch Angehörigen eines Heilberufs wie etwa Pflegekräften und anderen Personen mit abgeschlossenen Assistenz- und Helferausbildungen im Rahmen Ihrer medizinischen oder pflegerischen Versorgung.
Wer auf welche Daten zugegriffen hat und von wem die zugreifende Person für den Zugriff autorisiert wurde, wird bei jedem Zugriff protokolliert. Sie können also die Zugriffe auf den Medikationsplan im Nachhinein jederzeit überprüfen.

Unsere Kundenberaterin Frau Zirkler hilft Ihnen bei Fragen zum elektronischen Medikationsplan gerne unter 08131 6133 1740 weiter.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.