Wahltarif Krankengeld
Ihr Krankengeldanspruch als Selbständige:r
Da auch Selbständige von einem Verdienstausfall bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit bedroht sein können, bietet die BKK ProVita Ihnen die Möglichkeit Ihren Krankenversicherungsschutz um den gesetzlichen Krankengeldanspruch zu erweitern.
Die Wahlerklärung wirkt sich hierbei nur geringfügig auf Ihren monatlichen Beitrag aus. Statt des ermäßigten Beitragssatzes (15,49 %) gilt für die Berechnung der
Beiträge zur Krankenversicherung der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 16,09 %. Die Veränderung des monatlichen Beitrages haben wir Ihnen in der nachfolgenden
Tabelle exemplarisch dargestellt:
Beitragsbemessung | KV-Beitrag mit Anspruch auf KG | KV Beitrag ohne Anspruch auf KG |
1.178,33 EUR | 189,59 EUR | 182,52 EUR |
2.000,00 EUR | 321,80 EUR | 309,80 EUR |
3.000,00 EUR | 482,70 EUR | 464,70 EUR |
4.000,00 EUR | 643,60 EUR | 619,60 EUR |
5.000,00 EUR | 804,50 EUR | 774,50 EUR |
5.175,00 EUR | 832,66 EUR | 801,61 EUR |
An die Wahl des allgemeinen Beitragssatzes sind Sie für die Dauer von drei Jahren gebunden.
Der Anspruch auf Krankengeld besteht ab dem Beginn der 7. Woche Ihrer Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung. Eine Krankenhausbehandlung oder eine Behandlung in einer Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtung ist ebenfalls als Arbeitsunfähigkeit zu werten.
Das gesetzliche Krankengeld beträgt 70 % des aus dem Arbeitseinkommen ermittelten Regelentgelts – begrenzt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.1750,00 EUR). Der Krankengeldhöchstbetrag liegt bundeseinheitlich bei kalendertäglich 120,75 EUR.
Bei der Berechnung wird grundsätzlich der kalendertägliche Betrag des Arbeitseinkommens herangezogen, welchen Sie uns für die Beitragsbemessung (i. d. R. Ihr letzter Einkommenssteuerbescheid) nachgewiesen haben.
Bei hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen, die ein Negativeinkommen oder ein Arbeitseinkommen unterhalb der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage erzielen, bedeutet dies, dass Krankengeld nicht oder nur aus der tatsächlichen Höhe des Arbeitseinkommens gewährt werden kann.
Weitere Einkünfte (z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte, usw.) die der Beitragsberechnung zugrunde gelegt werden sind bei der
Berechnung des Krankengeldes nicht zu berücksichtigen.
Beispielhafte Berechnung der Höhe des täglichen Krankengeldes:
Die Beitragsbemessung liegt der Einkommenssteuerbescheid 2021 zugrunde. Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit betragen 36.000,00 EUR. Während der Arbeitsunfähigkeit entfällt das gesamte Arbeitseinkommen.
Das tägliche Bruttokrankengeld beträgt ((36.000,00 EUR : 12 * 70 %) : 30 =) 70,00 EUR.
Für die Zeit in der Sie Krankengeld erhalten, sind keine Beiträge aus dem Arbeitseinkommen an die BKK ProVita zu zahlen. Für Einnahmen die Sie während der Arbeitsunfähigkeit weiter beziehen und die der Beitragsberechnung zu Grunde gelegt werden besteht jedoch keine Beitragsfreiheit.
Wahltarif Krankengeld für Selbständige
Die BKK ProVita bietet ergänzend zur Wahl des gesetzlichen Krankengeldes einen Wahltarif Krankengeld für Selbständige an. Der erweiterte Anspruch auf Krankengeld kann für die Zeit vom 43. bis 100. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewählt werden.
Wahltarif Krankengeld kalendertäglich | 10,00 EUR | 20,00 EUR | 30,00 EUR | 40,00 EUR | 50,00 EUR |
Prämie monatlich | 10,00 EUR | 20,00 EUR | 30,00 EUR | 40,00 EUR | 50,00 EUR |
Das gesetzliche Krankengeld in Kombination mit dem Wahltarif Krankengeld für Selbständige ist kalendertäglich auf einen Betrag in Höhe von 70 % des durchschnittlichen Arbeitseinkommens begrenzt. Weitere Details zum Krankengeldwahltarif finden Sie im Satzungsbereich.
Künstler und Publizisten
Künstler und Publizisten entrichten an die Krankenkasse den allgemeinen Beitragssatz und haben einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche einer Arbeitsunfähigkeit.
Bei einer Entscheidung für den Wahltarif Krankengeld können Künstler und Publizisten einen Krankengeldanspruch für die Zeit vom 15. bis zum 42. Tag der
Arbeitsunfähigkeit wählen. Hier gelten die in der folgenden Tabelle dargestellten monatlichen Prämien:
Wahltarif Krankengeld kalendertäglich | 10,00 EUR | 20,00 EUR | 30,00 EUR | 40,00 EUR | 50,00 EUR | 60,00 EUR | 70,00 EUR | 80,00 EUR | 90,00 EUR |
Prämie monatlich | 5,00 EUR | 10,00 EUR | 15,00 EUR | 20,00 EUR | 25,00 EUR | 30,00 EUR | 35,00 EUR | 40,00 EUR | 45,00 EUR |
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.