Wahltarife Krankengeld
Die BKK ProVita bietet in ihrer Satzung für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige sowie für Künstler und Publizisten ergänzende Wahltarife für Krankengeldleistungen an.
Unsere Wahltarife für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige
Wahltarif gesetzliches Krankengeld
Die BKK ProVita bietet Ihnen die Möglichkeit Ihren Krankenversicherungsschutz um den gesetzlichen Krankengeldanspruch zu erweitern.
Die Wahlerklärung wirkt sich hierbei nur geringfügig auf Ihren monatlichen Beitrag aus. Statt des ermäßigten Beitragssatzes (16,89 %) gilt für die Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 17,89 %.
Für die Zeit in der Sie Krankengeld erhalten, sind keine Beiträge aus dem Arbeitseinkommen an die BKK ProVita zu zahlen. Für Einnahmen die Sie während der Arbeitsunfähigkeit weiter beziehen und die der Beitragsberechnung zu Grunde gelegt werden besteht jedoch keine Beitragsfreiheit.
An die Wahl des allgemeinen Beitragssatzes sind Sie für die Dauer von drei Jahren gebunden.
Wahltarif Krankengeld für Selbständige
Die BKK ProVita bietet ergänzend zur Wahl des gesetzlichen Krankengeldes einen Wahltarif Krankengeld für Selbständige an. Der erweiterte Anspruch auf Krankengeld kann für die Zeit vom 43. bis 100. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewählt werden.
| Wahltarif Krankengeld kalendertäglich Prämie monatlich | Prämie monatlich |
|---|---|
| 10,00 € | 10,00 € |
| 20,00 € | 20,00 € |
| 30,00 € | 30,00 € |
| 40,00 € | 40,00 € |
| 50,00 € | 50,00 € |
Das gesetzliche Krankengeld in Kombination mit dem Wahltarif Krankengeld für Selbständige ist kalendertäglich auf einen Betrag in Höhe von 70 % des durchschnittlichen Arbeitseinkommens begrenzt.
Unser Wahltarif für Künstler und Publizisten
Bei einer Entscheidung für den Wahltarif Krankengeld können Künstler und Publizisten einen Krankengeldanspruch für die Zeit vom 15. bis zum 42. Tag der
Arbeitsunfähigkeit wählen. Hier gelten die in der folgenden Tabelle dargestellten monatlichen Prämien:
| Wahltarif Krankengeld kalendertäglich Prämie monatlich | Prämie monatlich |
|---|---|
| 10,00 € | 5,00 € |
| 20,00 € | 10,00 € |
| 30,00 € | 15,00 € |
| 40,00 € | 20,00 € |
| 50,00 € | 25,00 € |
| 60,00 € | 30,00 € |
| 70,00 € | 35,00 € |
| 80,00 € | 40,00 € |
| 90,00 € | 45,00 € |
Bei Fragen zu den Wahltarifen Krankengeld beraten Sie unsere Expert:innen gerne individuell.
Mo. – Do.: 08:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 bis 13:00 Uhr
Tel.: 08131 – 6133 1807
Weitere Informationen zu unseren Wahltarifen finden Sie im Satzungsbereich.
Wir sind für Sie da:
Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.