Auẞerklinische Intensivpflege

Ihre Versorgung bei hohem Pflegebedarf

Die außerklinische Intensivpflege geht über die klassische häusliche Krankenpflege hinaus und umfasst hochspezialisierte medizinische Maßnahmen, die normalerweise nur im Krankenhaus erbracht werden. Das Hauptziel dieser Versorgungsform ist es, die medizinische Stabilität der Patienten sicherzustellen und gleichzeitig ihre Lebensqualität durch eine Versorgung im vertrauten Umfeld zu verbessern.  

Wer hat Anspruch auf AKI?

Sie haben Anspruch auf diese Leistung, wenn bei Ihnen ein besonders hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege besteht, der die ständige Anwesenheit einer qualifizierten Pflegefachkraft erfordert. Dies ist meist der Fall, wenn:

  • 24-Stunden-Überwachung der Vitalwerte, insbesondere bei beatmungspflichtigen Patienten 
  • Absaugen der Atemwege und Sicherstellung einer stabilen Atemfunktion 
  • Medikamentengabe, insbesondere intravenöse Verabreichung 
  • Versorgung und Pflege von Tracheostomata (Luftröhrenschnitten)  

Wo findet die Versorgung statt?

Die Pflege kann an verschiedenen Orten erbracht werden, um Ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen:

  • Im eigenen Haushalt.
  • In betreuten Wohngemeinschaften.
  • In vollstationären Pflegeeinrichtungen (z. B. Pflegeheime mit Intensivbereich).

Der Weg zur Leistung: Verordnung und Potenzialerhebung

Seit 2023 ist der Prozess gesetzlich neu geregelt, um die Behandlungsqualität zu steigern:

 

  1. Potenzialerhebung: Speziell qualifizierte Fachärzte prüfen regelmäßig (meist alle 6 Monate), ob eine Entwöhnung von der Beatmung oder der Trachealkanüle möglich ist. Das Ergebnis wird auf dem Muster 62A dokumentiert.
  2. Verordnung: Auf Basis dieser Erhebung stellt Ihr behandelnder Arzt die eigentliche Verordnung auf Muster 62B aus.
  3. Genehmigung: Die Verordnung wird bei uns eingereicht. In der Regel beauftragen wir den Medizinischen Dienst, um die medizinische Notwendigkeit vor Ort zu bestätigen.

Kosten und Zuzahlung

Die Kosten für die medizinische Intensivpflege übernehmen wir als Ihre Krankenkasse. Versicherte ab 18 Jahren leisten eine gesetzliche Zuzahlung:

 

  • Zuhause/WG: 10 % der Kosten für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr plus 10 Euro je Verordnung.

 

Detaillierte Richtlinien finden Sie beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sowie ergänzende Informationen des GKV-Spitzenverbands.

Für eine individuelle Beratung zum Antragsverfahren oder zur Suche nach geeigneten Pflegediensten stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

Haben Sie bereits einen spezialisierten Pflegedienst gefunden oder benötigen Sie Unterstützung bei der Suche nach zertifizierten Leistungserbringern?

Das Pflege-Team der BKK ProVita

Unsere Pflege Expert:innen aus Wiesbaden beantworten Ihnen all Ihre Fragen rund um das Thema Pflege.

Mo – Do: 08:00 bis 17:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 13:00 Uhr

Tel.: 0611 18686-0