Unsere Leistungen
Im Krankheitsfall

Unterstützung, wenn es darauf ankommt.
Im Krankheitsfall sind Sie bei uns in besten Händen. Wir übernehmen die Kosten für ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und vieles mehr – verlässlich und unkompliziert.

Gendiagnostik
Die BKK ProVita bietet bei familiär bedingtem Brust- oder Eierstockkrebs erweiterete Früherkennungsmaßnahmen in bestimmten Universitätskliniken.
Gammaknife
Krebstherapie: Tumorbehandlung im Gamma-Knife-Center in Hannover – Integrierter Versorungsvertrag der BKK ProVita ermöglicht innovative radiochirurgische Behandlung.
Fast-Track-Endoprothetik
Ab sofort bieten wir Ihnen im Rahmen eines neuen Qualitätsvertrags eine schnellere und innovative Operationsmethode bei Knie- und Hüftersatz.
Essstörungen
Essstörung: Das Therapienetz Essstörung TNESS unterstützt Sie bei der Auswahl der richtigen Behandlung. Beratungsstellen nutzen & Therapien finden.
Cyberknife
Das Cyberknife System bietet eine innovative, ambulante, erprobte Behandlungsalternative für Patienten mit Tumoren an schwer zugänglichen Stellen.
Brachytherapie
Interne Strahlentherapie als wirkungsvolle Behandlung gegen Prostatakrebs. Wirkungsvolle Tumorbehandlung, kürzere Behandlungszeit & lokalisierte Bestrahlung.
BKK VersorgungPlus
BKK VersorgungPlus bei schwerem Verlauf von COPD oder KHK. Besondere Versorgung gemäß 140a SGB V – Spezialleistungen und besondere Behandlungsprogramme.
Behandlung, Arzt und Klinik
Wir übernehmen die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen bei Ärzten & Kliniken und unterstützen Sie bei der Suche nach passenden Ärzt:innen.
Ärztliche Behandlung
Ambulante ärztliche Behandlung umfasst Maßnahmen zur Verhütung, Früherkennung und Heilung von Krankheiten. ProVita übernimmt Kosten für Behandlung und Facharzt.
Grauer Star
Für verschreibungspflichtige Arzneimittel stellt der Arzt ein Rezept aus – hier finden Sie alle Informationen über Zuzahlung, Beratung und Rabattverträge.
Arzneimittel
Für verschreibungspflichtige Arzneimittel stellt der Arzt ein Rezept aus – hier finden Sie alle Informationen über Zuzahlung, Beratung und Rabattverträge.
Akupunktur
Die Akupunktur löst mit Nadeln Verspannungen und Schmerzen im Körper. Die BKK Provita übernimmt diese Therapieform der Traditionellen Chinesischen Medizin.
Homöopathie
120€ im Jahr für Globuli & Co! BKK Provita erstattet als gesetzliche Krankenkasse Homöopathie-Behandlungen und homöopathische Arzneimittel.
Krankenhausbehandlung
Leistungen, die je nach Krankheit für die medizinische Versorgung notwendig sind. Wir übernehmen vertraglich vereinbarte Kosten für Ihre Krankenhausbehandlung.
Osteopathie
Osteopathie stellt den Abbau von Blockaden und die Wiederherstellung des Gleichgewichts aller Körpersysteme in den Mittelpunkt.
Homöopathische und pflanzliche Arzneimittel
Die BKK Provita übernimmt die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel. Diese werden z. B. in der Homöopathie eingesetzt.
Zweitmeinung
Versicherte können, in bestimmten Fällen, bei Operationsnotwendigkeit kostenlos ein Zweitmeinungsverfahren in Anspruch nehmen & Entscheidungen bestens abwägen.
Hausarztprogramm
Das Hausarztprogramm bietet Ihen gut abgestimmte medizinische Versorgung mit zahlreichen Vorteilen bei Behandlung. Ihr Hausarzt ist Ihr erster Ansprechpartner.
Psychotherapie
Als Versicherter auf direktem Wege zum Psychotherapeuten. Psychotherapie erhalten Sie ohne vorherige Verpflichtung, einen anderen Arzt aufzusuchen.
Programm für chronisch Kranke
Spätschäden verhindern: optimale Versorgung chronisch Kranker durch BKK MedPlus. Die Teilnahme ist für unsere Versicherten freiwillig und kostenlos.
Heilmittel und Hilfsmittel
Bei ärztlich verordneten Heilmitteln oder Hilfsmitteln werden die Kosten, je nach Verordnung, anteilig dem Vertragspartner von uns vergütet.
Individuelle Gesundheitsleistungen
Individuelle medizinische Maßnahmen zur Vorsorge, Früherkennung und Therapie von Krankheiten, für die bisher kein belastbarer Wirksamkeitsnachweis besteht.
Krankengeld und Arbeitsunfähigkeit
Eine Arbeitsunfähigkeit darf grundsätzlich nur auf Grund einer ärztlichen Untersuchung festgestellt werden und ist Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung sowie Krankengeld.