Grauer Star

Trübung der Augenlinse

Der Graue Star, auch als Katarakt bekannt, ist eine Augenerkrankung, bei der sich die Augenlinse trübt und das Sehvermögen beeinträchtigt. Etwa 90% der Betroffenen leiden an der altersbedingten Form des Grauen Stars, bei der die Linse allmählich trüber wird.

Die effektivste Behandlungsmethode ist eine Operation, bei der die trübe Linse entfernt und durch eine künstliche Linse ersetzt wird. Der geeignete Zeitpunkt für den Eingriff hängt davon ab, wie stark die Trübung das tägliche Leben des Patienten beeinflusst.

Informationen zur Kostenübernahme:

Die Kosten für die Katarakt-Operation und das Einsetzen einer Standard-Linse werden von uns übernommen, ebenso die Vor- und Nachbehandlung. Die gesetzlichen Krankenkassen decken die Kosten des Eingriffs vollständig ab, wenn eine Monofokallinse eingesetzt wird.

Für Multifokallinsen und torische Linsen zur Korrektur von Hornhautverkrümmungen müssen Patienten zusätzlich zahlen. Auch der Einsatz von Blaufilter-Linsen und EDoF-Linsen ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, die selbst getragen werden müssen.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wie die optische Biometrie oder die Optische Cohärenz-Tomografie (OCT) werden grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Zusatzleistungen wie Sonderlinsen können sich auch auf die Kosten anderer Behandlungsschritte, beispielsweise die Operationstechnik, auswirken. Daher ist es ratsam, die Vor- und Nachteile verschiedener Linsentypen sorgfältig abzuwägen und gegebenenfalls eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.

Mögliche Kassenleistungen:

  • Vollständige augenärztliche Basisuntersuchung mit dem Spaltlampenmikroskop (Untersuchung vorderer und mittlerer Augenabschnitte, Augenhintergrund, Hornhautuntersuchung, Brechkraftmessung, Sehschärfenbestimmung, Augeninnendruckmessung, Überprüfung vorhandener Sehhilfen)
  • Ultraschallmessung zur Berechnung der Kunstlinsenstärke (akustische Biometrie) beider Augäpfel
  • Ärztliche Aufklärung, Beratung und Ergebnisdokumentation
  • Die Operation erfolgt in der Regel ambulant unter lokaler Betäubung
  • Einsetzen einer Standard-Kunstlinse (Monofokallinse) und die vorgesehenen Kontrolluntersuchungen

Die oben genannten Leistungen werden im Rahmen einer kassenärztlichen Behandlung direkt über Ihre Versicherungskarte mit der Krankenkasse abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass Privatrechnungen grundsätzlich nicht nachträglich von uns erstattet werden können. Um die Kosten für Zusatzleistungen wie Sonderlinsen zu erfahren, lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung ausführlich beraten.

Tipps Ihrer BKK ProVita:

Lassen Sie sich vor Ihrer Entscheidung umfassend über die anfallenden Mehrkosten beraten. Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen eine Sonderlinse empfiehlt, kann es hilfreich sein, eine zweite Meinung von einem anderen Augenarzt einzuholen. Beachten Sie, dass gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich keine nachträgliche Kostenübernahme von privat getragenen Aufwendungen (Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ) vornehmen können. Alle Mehrleistungen werden immer als Privatleistung über die GOÄ abgerechnet und sind in der Regel nicht erstattungsfähig.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Information nur um allgemeine Ausführungen handelt. Diese ersetzen nicht eine notwendige individuelle Beratung durch Ihre:n behandelnde:n Ärztin/Arzt oder Ihre Krankenkasse. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht daher nicht.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.