Haushaltshilfe
Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn bspw. wegen Behandlung, ambulanter oder stationärer Reha-Leistungen die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Übernahme durch die BKK ProVita
In besonderen Fällen übernimmt die BKK ProVita die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Sie erhalten Haushaltshilfe, wenn z. B. aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes, einer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung oder häuslicher Krankenpflege die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Darüber hinaus können wir die Kosten einer Haushaltshilfe (soweit kein Pflegegrad 2 bis 5 im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung vorliegt) auch dann übernehmen, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung nicht möglich ist.
Die maximale Leistungsdauer beträgt hier vier Wochen für Versicherte ohne Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt bzw. 26 Wochen für Versicherte mit Kindern unter zwölf Jahren im Haushalt.
Sofern den Versicherten Kosten entstanden sind (z. B. Haushaltshilfe durch selbst beschaffte fremde Personen, Verdienstausfall bei unbezahltem Urlaub) erstatten wir, bei vorliegender vorheriger Genehmigung, die Kosten in angemessener Höhe.
Bei der Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe haben Versicherte ab der Vollendung des 18. Lebensjahres eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag, zu leisten, allerdings nicht mehr als den täglichen Gesamtaufwand für die Haushaltshilfe.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.