Künstliche Befruchtung

Leistungen der BKK ProVita bei Kinderwunschbehandlung

In Deutschland ist fast jedes zehnte Paar ungewollt kinderlos. Die Behandlung in einer Kinderwunschklinik stellt für Betroffene oft die einzige Möglichkeit dar, ein eigenes Kind zu bekommen. Eine künstliche Befruchtung ist mit zum Teil erheblichen emotionalen, körperlichen und auch finanziellen Belastungen verbunden.

Die BKK ProVita unterstützt Paare bei ungewollter Kinderlosigkeit mit zusätzlichen Behandlungs- und Beratungsangeboten. Hier finden Sie alle Infos zur Kostenübernahme bei der BKK ProVita.

Die BKK ProVita übernimmt, wie alle gesetzlichen Krankenkassen, 50 % der Kosten für drei bis acht Versuche
einer künstlichen Befruchtung (je nach Behandlungsmethode), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die BKK ProVita bietet ihren Versicherten mit dem Programm „BKK Kinderwunsch“ finanzielle Unterstützung
für einen weiteren Versuch und bezuschusst Behandlungen bis zu einem höheren Alter der Frau.

Die Versicherten der BKK ProVita erhalten mit dem Programm „BKK Kinderwunschkonsil“ telemedizinische Unterstützung.

Die gesetzlich geregelten Leistungen bei einer künstlichen Befruchtung

Die BKK ProVita übernimmt – je nach Krankheitsbild – im Rahmen der gesetzlichen Leistungen 50 % der Kosten für bestimmte Behandlungen.

  • bis zu acht Inseminationen im Spontanzyklus,
  • bis zu drei Inseminationen nach hormoneller Stimulation,
  • bis zu drei In-vitro-Fertilisationen,
  • bis zu zwei intratubare Gameten-Transfers,
  • bis zu drei intracytoplasmatische Spermieninjektionen.

Unseren Anteil der Kosten rechnen wir dabei direkt mit den behandelnden Ärzt:innen ab. Bitte beachten Sie, dass die Behandlung vor Beginn von uns genehmigt werden muss.

Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten:

  • Das Paar muss verheiratet sein.
  • Ein Arzt muss feststellen, dass die Maßnahmen erforderlich sind und hinreichend Aussicht auf Erfolg besteht.
  • Sein Behandlungsplan muss vor Beginn der Behandlung von uns genehmigt werden.
  • Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der betroffenen Ehepartner verwendet werden.
  • Die Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Der Anspruch besteht nicht für weibliche Versicherte, die das 40. und für männliche Versicherte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.
  • Ob die medizinischen Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung vorliegen, beurteilt Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt.

Erweiterte Leistungen der BKK ProVita mit dem Premiumangebot „BKK Kinderwunsch“

Mit unserem Programm „BKK Kinderwunsch“ bieten wir Ihnen unter anderem einen Zuschuss zu einem über die gesetzlichen Leistungen hinausgehenden 4. Versuch und eine höhere Altersgrenze für Frauen. Mit „BKK Kinderwunsch“ werden zudem die einzelnen Schritte der künstlichen Befruchtung optimal aufeinander abgestimmt, um dadurch die Behandlungsqualität und die Chance auf die Geburt eines gesunden Kindes zu verbessern. Um am Programm teilnehmen zu können, muss die Frau bei uns versichert sein.

  • Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (erster Zyklustag vor Vollendung des 42. Lebensjahres)*
  • zweimalige Beteiligung an einem Kryozyklus nach Transfer in Höhe von 350,00 € für alle Versicherten
  • zweimalige Beteiligung an einer Blastozystenkultur nach Transfer in Höhe von 250,00 Euro für alle Versicherten
  • Zuschuss zum 4. Versuch IVF (nach Transfer) in Höhe von 800 Euro für alle Versicherten
  • Zuschuss zum 4. Versuch ICSI (nach Transfer) in Höhe von 1.000 Euro für alle Versicherten
  • Zuschuss IVF (alle Versuche) für Frauen vom 40. bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres (nach Transfer) 800 Euro
  • Zuschuss ICSI (alle Versuche) für Frauen vom 40. bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres (nach Transfer) 1.000 Euro
  • Unkomplizierter Verfahrenswechsel von IVF auf ICSI im gleichen Zyklus für alle Versicherten
  • Wenn medizinisch notwendig, kann anstatt eines Doubleembryotransfers ein Singleembryotransfer erfolgen.
  • Freeze all bei Transfer innerhalb von 3 Monaten

Diese Voraussetzungen müssen für die Übernahme der Leistungen erfüllt sein:

  • Das Paar muss verheiratet sein.
  • Die Ehefrau muss bei uns versichert sein.
  • Die Frau darf nicht älter als 42 Jahre sein, der Mann darf nicht über 50 Jahre alt sein.
  • Die Behandlung erfolgt bei am Vertrag teilnehmenden Ärzt:innen oder in einem teilnehmenden Kinderwunschzentrum.
  • Bitte beachten Sie: Für Kinderwunschpaare, bei denen die Frau das 40. Lebensjahr vollendet hat oder den 4. Behandlungsversuch durchführt, handelt es sich um einen Zuschuss für den Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 % für das medizinisch angezeigte Verfahren wie bei den gesetzlichen Leistungen. Die restlichen Kosten (z. B. Medikamente und ärztliche Nebenleistungen der künstlichen Befruchtung) sind bei Patientinnen über 40 Jahre oder im 4. Versuch vollständig privat zu leisten. Die Kosten für einen sogenannten Abbruchszyklus (geplanter Behandlungszyklus, der aus medizinischen Gründen vor der Follikelpunktion oder nach der Follikelpunktion ohne identifizierbare Eizelle abgebrochen wird) können nicht übernommen werden.

BKK Kinderwunschkonsil – mit telemedizinischer Unterstützung zum Wunschkind

Ein unerfüllter Kinderwunsch kann viele Ursachen haben, z. B. hormonelle Störungen, einen organischen Hintergrund oder den Lebensstil. Noch bevor Paare sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, können verschiedene Maßnahmen helfen, schwanger zu werden.

Mit unserem Programm „BKK Kinderwunschkonsil“ unterstützen wir Paare beim Kinderwunsch. Es umfasst eine enge, strukturierte Zusammenarbeit zwischen Gynäkolog:innen und Reproduktionsmediziner:innen. Im gemeinsamen Austausch können diese einschätzen, was die möglichen Ursachen und die Therapiemöglichkeiten für die Kinderlosigkeit sind.  Die Koordination aller Maßnahmen übernehmen die teilnehmenden Frauenärzt:innen.

Ergänzt wird das Programm durch einen digital geführten Zykluskalender, der über die kostenlose App „Mein Frauenarzt“ verfügbar ist.

Teilnahmeberechtigt sind:

  • bei der BKK ProVita versicherte Frauen mit Kinderwunsch,
  • die mindestens das 25. aber noch nicht das 42. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die Altersgrenze des Partners liegt bei Vollendung des 50. Lebensjahres.

So nehmen Sie teil:

Die Einschreibung in das Programm können Sie bei teilnehmenden Frauenärzt:innen vornehmen.

Teilnehmende Frauenärzt:innen finden Sie bei Frauenärzte im Netz. Bitte wählen Sie beim Suchkriterium „Frauenarzt-Praxis mit:“ das „Kinderwunschkonsil“ aus. Die Liste wird laufend aktualisiert.

Weitere staatliche Unterstützungsmöglichkeiten bei einer Kinderwunschbehandlung

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können zusätzliche staatliche Unterstützung beantragen. In jedem Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen, auch die Höhe der finanziellen Hilfen variiert.

Alle Informationen finden Sie hier: https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.