Künstliche Befruchtung
Leistungen der BKK ProVita bei Kinderwunschbehandlung
In Deutschland ist fast jedes zehnte Paar ungewollt kinderlos. Die Behandlung in einer Kinderwunschklinik stellt für Betroffene oft die einzige Möglichkeit dar, ein eigenes Kind zu bekommen. Eine künstliche Befruchtung ist mit zum Teil erheblichen emotionalen, körperlichen und auch finanziellen Belastungen verbunden.
Die BKK ProVita unterstützt Paare bei ungewollter Kinderlosigkeit mit zusätzlichen Behandlungs- und Beratungsangeboten. Hier finden Sie alle Infos zur Kostenübernahme bei der BKK ProVita.
Die BKK ProVita übernimmt, wie alle gesetzlichen Krankenkassen, 50 % der Kosten für drei bis acht Versuche
einer künstlichen Befruchtung (je nach Behandlungsmethode), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die BKK ProVita bietet ihren Versicherten mit dem Programm „BKK Kinderwunsch“ finanzielle Unterstützung
für einen weiteren Versuch und bezuschusst Behandlungen bis zu einem höheren Alter der Frau.
Die Versicherten der BKK ProVita erhalten mit dem Programm „BKK Kinderwunschkonsil“ telemedizinische Unterstützung.
Die gesetzlich geregelten Leistungen bei einer künstlichen Befruchtung
Die BKK ProVita übernimmt – je nach Krankheitsbild – im Rahmen der gesetzlichen Leistungen 50 % der Kosten für bestimmte Behandlungen.
Unseren Anteil der Kosten rechnen wir dabei direkt mit den behandelnden Ärzt:innen ab. Bitte beachten Sie, dass die Behandlung vor Beginn von uns genehmigt werden muss.
Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten:
Erweiterte Leistungen der BKK ProVita mit dem Premiumangebot „BKK Kinderwunsch“
Mit unserem Programm „BKK Kinderwunsch“ bieten wir Ihnen unter anderem einen Zuschuss zu einem über die gesetzlichen Leistungen hinausgehenden 4. Versuch und eine höhere Altersgrenze für Frauen. Mit „BKK Kinderwunsch“ werden zudem die einzelnen Schritte der künstlichen Befruchtung optimal aufeinander abgestimmt, um dadurch die Behandlungsqualität und die Chance auf die Geburt eines gesunden Kindes zu verbessern. Um am Programm teilnehmen zu können, muss die Frau bei uns versichert sein.
BKK Kinderwunschkonsil – mit telemedizinischer Unterstützung zum Wunschkind
Ein unerfüllter Kinderwunsch kann viele Ursachen haben, z. B. hormonelle Störungen, einen organischen Hintergrund oder den Lebensstil. Noch bevor Paare sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, können verschiedene Maßnahmen helfen, schwanger zu werden.
Mit unserem Programm „BKK Kinderwunschkonsil“ unterstützen wir Paare beim Kinderwunsch. Es umfasst eine enge, strukturierte Zusammenarbeit zwischen Gynäkolog:innen und Reproduktionsmediziner:innen. Im gemeinsamen Austausch können diese einschätzen, was die möglichen Ursachen und die Therapiemöglichkeiten für die Kinderlosigkeit sind. Die Koordination aller Maßnahmen übernehmen die teilnehmenden Frauenärzt:innen.
Ergänzt wird das Programm durch einen digital geführten Zykluskalender, der über die kostenlose App „Mein Frauenarzt“ verfügbar ist.
Teilnahmeberechtigt sind:
- bei der BKK ProVita versicherte Frauen mit Kinderwunsch,
- die mindestens das 25. aber noch nicht das 42. Lebensjahr vollendet haben.
- Die Altersgrenze des Partners liegt bei Vollendung des 50. Lebensjahres.
So nehmen Sie teil:
Die Einschreibung in das Programm können Sie bei teilnehmenden Frauenärzt:innen vornehmen.
Teilnehmende Frauenärzt:innen finden Sie bei Frauenärzte im Netz. Bitte wählen Sie beim Suchkriterium „Frauenarzt-Praxis mit:“ das „Kinderwunschkonsil“ aus. Die Liste wird laufend aktualisiert.
Weitere staatliche Unterstützungsmöglichkeiten bei einer Kinderwunschbehandlung
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können zusätzliche staatliche Unterstützung beantragen. In jedem Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen, auch die Höhe der finanziellen Hilfen variiert.
Alle Informationen finden Sie hier: https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.