Unterstützende Leistungen

Ansprechstelle Bundesteilhabegesetz
Wir beraten Sie bei Fragen zur Rehabilitation im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes.
Mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2018, und den damit verbundenen neuen Regelungen für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen, hat die BKK ProVita eine zentrale Ansprechstelle für Sie eingerichtet.
Haushaltshilfe
In besonderen Fällen übernimmt die BKK ProVita die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn bspw. wegen Behandlung, ambulanter oder stationärer Reha-Leistungen die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Medizinische Vorsorge und Rehabilitation
Alles zum Thema medizinische Vorsorge und Rehabilitation bei der BKK ProVita
Im Bedarfsfall stehen Ihnen eine Vielzahl von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung.
Häusliche Krankenpflege
Unter bestimmten Voraussetzungen haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege
Anstelle einer Krankenhausbehandlung ist neben der ärztlichen Betreuung auch die Pflege durch Fachkräfte zu Hause – in Ihrer vertrauten Umgebung – möglich.
Rehabilitationssport und Funktionstraining
Ergänzende Maßnahmen und medizinische Reha
Bei bestimmten Erkrankungen ist die Durchführung von Rehabilitationssport oder Funktionstraining aus medizinischer Sicht sinnvoll bzw. notwendig.
Transport- und Fahrkosten
Für einige Fälle übernehmen wir diese Kosten.
Zu ambulanten oder stationären Behandlungen und Einrichtungen können Fahrkosten für Krankenfahrten anfallen.