Zuzahlungen
Prozentuale Zuzahlung
Grundsätzlich wird bei allen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen von den Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten erhoben. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 €, höchstens 10 €. Liegen die Kosten unter 5 €, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.
Arznei- und Verbandmittel
Die Zuzahlung beträgt 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Arzneimittel, in keinem Fall mehr als die Kosten des Mittels.
Beispiele:
- Ein Medikament kostet 20 €. Die Zuzahlung beträgt den Mindestanteil von 5 €.
- Ein Medikament kostet 75 €. Die Zuzahlung beträgt 10 % vom Preis, also 7,50 €.
- Ein Medikament kostet 120 €. Die Zuzahlung ist auf den Höchstbetrag von 10 € begrenzt.
Heilmittel, häusliche Krankenpflege
Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten zuzüglich 10 € je Verordnung. Beispiel: Wenn auf einem Rezept sechs Massagen verordnet werden, beträgt die Zuzahlung 10 € für das Rezept und zusätzlich 10 % der Kosten der Massagen. Ausnahme: Bei häuslicher Krankenpflege ist die Zuzahlung auf die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Hilfsmittel
Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten für jedes Hilfsmittel (z. B. Hörgerät, Rollstuhl), mindestens 5 € und höchstens 10 €, in jedem Fall nicht mehr als die Kosten für das Hilfsmittel. Ausnahmen: Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Ernährungssonden, Windeln bei Inkontinenz), erfolgt eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten je Verbrauchseinheit, aber höchstens 10 € pro Monat.
Soziotherapie, Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe
Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten pro Kalendertag, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €.
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation
Die Zuzahlung beträgt 10 € pro Tag. Bei Anschlussrehabilitation ist sie begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
Die Zuzahlung beträgt 10 € pro Tag.
Krankenhaus
Die Zuzahlung beträgt 10 € pro Tag, ist jedoch begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Ausnahme: Es fällt keine Zuzahlung bei teilstationärer oder ambulanter Krankenhausbehandlung an.
Fahrkosten
Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt (auch für Kinder und Jugendliche).
Ausnahme: Es fällt keine Zuzahlung bei einer medizinischen Rehabilitation (ambulant und stationär) an.
Zahnersatz
Die Zuzahlung beträgt 50 % der Kosten der Regelversorgungsleistung. Unser Festzuschuss erhöht sich um 20 %, wenn der Versicherte in den letzten 5 Jahren regelmäßig Zahnpflege betrieben und die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt in Anspruch genommen hat. Er erhöht sich um weitere 10 %, wenn der Versicherte dies für die letzten 10 Jahre nachweisen kann. Unsere Zahlung entspricht dann insgesamt 60 bzw. 65 % der für die Regelversorgung festgelegten Beträge. Lesen Sie hierzu auch Zahnärztliche Behandlung/Zahnersatz.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.