Hebammen bei BKK ProVita: Vorteile und Infomaterial
Ihre Praxis begleitet Schwangere durch eine ganz besondere Zeit im Leben. Für BKK ProVita Versicherte gibt es dabei konkrete Unterstützung.
Ein Highlight ist unser ProBaby Gesundheitskonto mit Erstattungen von bis zu 750 Euro.
Diese Leistungen werden über ProBaby erstattet:
Hebammenrufbereitschaft
- Bei uns versicherte schwangere Frauen haben vor der Entbindung ab der 38. Schwangerschaftswoche Anspruch auf eine Hebammenrufbereitschaft.
- Voraussetzungen: Die Hebamme muss als Leistungserbringerin zugelassen bzw. berechtigt sein und die Rufbereitschaft muss die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zu mehrstündiger Geburtshilfe beinhalten.
- Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage der Rechnung.
Geburtsvorbereitungskurse für Partnerinnen und Partner
- Wir erstatten die Kosten der Teilnahme an einem von Hebammen durchgeführten Partner-Geburtsvorbereitungskurs für den Partner der werdenden Mutter in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
- Voraussetzung: Die Hebamme muss als Leistungserbringerin zugelassen bzw. berechtigt sein.
- Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage der Rechnung.
Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen
Wir beteiligen uns an folgenden ärztlichen Leistungen zur medizinischen Vorsorge:
- Toxoplasmose-Test für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind, z. B. wegen Kontakt mit Tieren, insbesondere Katzen
- Feststellung der Antikörper auf Hepatitis C für Schwangere bis Vollendung des 35. Lebensjahres, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind
- Feststellung der Antikörper auf Ringelröteln für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind, z. B. Tagesmütter, Erzieherinnen, Lehrerinnen
- Feststellung der Antikörper auf Windpocken für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind, z. B. Tagesmütter, Erzieherinnen, Lehrerinnen
- Zytomegalie-Test (CMV-Antikörpertest) für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind, z. B. wegen Kontakt mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr
- B-Streptokokken-Test für Schwangere in der 35. – 37. Schwangerschaftswoche, um eine bakterielle Besiedlung zu erkennen und durch prophylaktische Gabe eines Antibiotikums mit Beginn der Geburt einer Infektion des Neugeborenen zu verhindern
- Großer oraler Glukosetoleranztest (75-g Glukosetoleranztest) zwischen der 24. und 27. Schwangerschaftswoche für schwangere Versicherte, die aufgrund familiärer Vorbelastungen, Vorerkrankungen oder Risikofaktoren Übergewicht/Adipositas ein erhöhtes Risiko für einen Gestationsdiabetes mellitus aufweisen (gemäß der aktuellen S3-Leitlinie der Deutschen Diabetes Gesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe aus dem Jahr 2018)
- RSV-Impfung der Schwangeren ab der 32. Schwangerschaftswoche
(§ 20 i Absatz 2 SGB V)
Nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel (z.B. Eisen-, Magnesium- oder Folsäurepräparate)
- Wir erstatten die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jodid, Magnesium und Folsäure als Monopräparate oder Kombinationspräparate.
- Von der Geburt bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres ihres Kindes erstatten wir die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit dem Wirkstoff Jodid als Monopräparat.
- Die Erstattung erfolgt bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) und der Apothekenrechnung.
Infomaterial für Ihre Praxis anfordern
Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Infomaterial zur Auslange in Ihrer Praxis erhalten, so können Sie dies über folgendes Formular ganz einfach anfordern.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns als Partner für Ihre werdenden Familien empfehlen!
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