Freundschaftswerbung

Zusammen ist Gesundheit noch schöner

Sie fühlen sich bei der BKK ProVita gut aufgehoben? Dann teilen Sie Ihre Erfahrung mit Menschen, die Ihnen wichtig sind. Wir freuen uns über jedes neue Mitglied – und bedanken uns mit einer Prämie bei Ihnen für Ihre Empfehlung.

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Prämie erhalten

Sie erhalten 30 Euro Prämie für jedes neue Mitglied. 

So funktioniert's:

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit Menschen in Ihrem Umfeld und machen Sie auf die Leistungen der BKK ProVita aufmerksam. Damit die Empfehlung zugeordnet werden kann, geben Sie bitte Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum im Mitgliedsantrag der geworbenen Person an. Alternativ können Sie das Kontaktformular nutzen.

Prämie sichern

Sobald die Mitgliedschaft der geworbenen Person aktiv ist, wird die Werbeprämie in Höhe von 30 Euro auf Ihr Konto überwiesen.

Bitte beachten: Die Prämie ist einkommensteuerpflichtig.

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Ich bin damit einverstanden, dass die BKK ProVita meine angegebenen Daten sowie die von mir angegebenen Daten der geworbenen Person ausschließlich zur Durchführung der Freundschaftswerbung, insbesondere zur Zuordnung der Empfehlung sowie zur Prüfung und Auszahlung meiner Werbeprämie, verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihr Widerrufsrecht können Sie schriftlich gegenüber der BKK ProVita, Münchner Weg 5, 85232 Bergkirchen wahrnehmen. Sie können den Widerruf auch per E-Mail senden an widerruf@bkk-provita.de
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FAQ

Die wichtigsten Fragen zur Freundschaftswerbung

An unserer Freundschaftswerbung können Versicherte der BKK ProVita teilnehmen. Wenn Sie mit uns zufrieden sind, können Sie uns an Freunde, Familienmitglieder, Kolleg:innen oder Bekannte weiterempfehlen.

Sie können grundsätzlich Personen werben, die noch nicht bei der BKK ProVita versichert sind und die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse erfüllen.

Ihre Prämie erhalten Sie, sobald die Mitgliedschaft der geworbenen Person wirksam geworden ist und alle Voraussetzungen der Freundschaftswerbung erfüllt sind. Die Auszahlung erfolgt anschließend auf das von Ihnen angegebene Konto.

Wir sind für Sie da:

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.