Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 und 14 DSGVO
Die BKK ProVita und BKK ProVita Pflegeversicherung erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt Sozialdaten zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags. Ihre Daten sind bei der BKK ProVita in sicheren Händen, sie hat das Sozialgeheimnis (§35 SGB I) zu wahren. Bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bestehen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Informationspflichten. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen.
A. Identität des Verantwortlichen
BKK ProVita K.d.ö.R.
Münchner Weg 5
85232 Bergkirchen
Telefon: 0800 664 88 08
E-Mail: info@bkk-provita.de
vertreten durch den Vorstand Walter Redl
B. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage
Die BKK ProVita verarbeitet Sozialdaten zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags. Damit Sie einen Überblick über die Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegekasse erhalten, stellen wir Ihnen diese in einer übersichtlichen Form zur Verfügung:
B.1 Krankenkasse (GKV)
- Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Gesundheitszustands ihrer Versicherten (§ 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V)
- Finanzierung der Leistungen und sonstigen Ausgaben durch die Erhebung von Beiträgen bei Arbeitgebern und Mitgliedern (§ 3 SGB V)
- Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses erforderlichen Daten (§ 284 Abs. 1 Nr. 1 SGB V)
- Ausstellung des Berechtigungsscheins und der elektronischen Gesundheitskarte (§ 284 Abs. 1 Nr. 2 SGB V)
- Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge, deren Tragung und Zahlung (§ 284 Abs. 1 Nr. 3 SGB V)
- Prüfung der Leistungspflicht und der Erbringung von Leistungen an Versicherte, einschließlich der Voraussetzungen von Leistungsbeschränkungen, Bestimmung des Zuzahlungsstatus und Durchführung der Verfahren bei Kostenerstattung, Beitragsrückzahlung und Ermittlung der Belastungsgrenze (§ 284 Abs. 1 Nr. 4 SGB V)
- Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern (§ 284 Abs. 1 Nr. 5 SGB V)
- Übernahme der Behandlungskosten in den Fällen des § 264 (§ 284 Abs. 1 Nr. 6 SGB V)
- Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder das Gutachterverfahren (§ 284 Abs. 1 Nr. 7 SGB V)
- Abrechnung mit den Leistungserbringern, einschließlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnung (§ 284 Abs. 1 Nr. 8 SGB V)
- Überwachung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung (§ 284 Abs. 1 Nr. 9 SGB V)
- Abrechnung mit anderen Leistungsträgern (§ 284 Abs. 1 Nr. 10 SGB V)
- Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen (§ 284 Abs. 1 Nr. 11 SGB V)
- Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von Vergütungsverträgen nach § 87a SGB V(§ 284 Abs. 1 Nr. 12 SGB V)
- Vorbereitung und Durchführung von Modellvorhaben, die Durchführung des Versorgungsmanagement nach § 11 Abs. 4 SGB V, die Durchführung von Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung, zu besonderen Versorgungsformen und zur ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen, einschließlich der Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen, soweit Verträge ohne Beteiligung der kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen wurden. (§ 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V)
- Durchführung des Risikostrukturausgleichs sowie zur Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen einschließlich der Gewinnung von Versicherten zur Teilnahme daran (§ 284 Abs. 1 Nr. 14 SGB V)
- Durchführung des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 15 SGB V)
- Auswahl von Versicherten für Maßnahmen nach § 44 Abs. 4 S. 1 SGB V und nach § 39b SGB V sowie deren Durchführung (§ 284 Abs. 1 Nr. 16 SGB V)
- Überwachung der Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten der Leistungserbringer von Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 7 SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 17 SGB V)
- Erfüllung der Aufgaben der Krankenkassen als Rehabilitationsträger nach dem SGB IX (§ 284 Abs. 1 Nr. 18 SGB V)
- Vorbereitung von Versorgungsinnovationen, die Information der Versicherten und die Unterbreitung von Angeboten nach § 68 b Abs. 1 und Abs. 2 SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 19 SGB V)
- Administrative Zurverfügungstellung der elektronischen Patientenakte sowie für das Angebot zusätzlicher Anwendungen im Sinne des § 345 Abs. 1 Satz 1 SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 20 SGB V)
- Unterstützung bei der Durchsetzung des Herausgabeanspruches nach § 386 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 5 Satz 1(§ 284 Abs. 1 Nr. 21 SGB V)
- Erfüllung der Aufgaben nach § 350 a SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 22 SGB V)
- Erfüllung der Verpflichtungen nach § 342 a Absatz 2 bis 5 der Ombudsstellen nach § 342 a SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 23 SGB V)
- Gewinnung von Mitgliedern (§ 284 Abs. 4 SGB V)
- Qualitätssicherung (§ 299 Abs. 1a SGB V)
B.2 Pflegeversicherung (SPV)
- Unterstützung von Pflegebedürftigen, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe angewiesen sind (§ 1 Abs. 4 Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI)
- Finanzierung der Leistungen und sonstigen Ausgaben durch die Erhebung von Beiträgen bei Arbeitgebern und Mitgliedern (§ 1 Abs. 6 SGB XI)
- Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft (§ 94 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI)
- Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge (§ 94 Abs. 1 Nr. 2 SGB XI)
- Prüfung der Leistungspflicht und der Erbringung von Leistungen an Versicherte, sowie die Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen (§ 94 Abs. 1 Nr. 3 SGB XI)
- Beteiligung des Medizinischen Dienstes (§ 94 Abs. 1 Nr. 4 SGB XI)
- Abrechnung mit Leistungserbringern und entsprechender Kostenerstattung (§ 94 Abs. 1 Nr. 5 SGB XI)
- Überwachung der Wirtschaftlichkeit, Abrechnung und der Qualität der Leistungserbringung nach §§ 79, 112, 113, 114, 114a, 115 und 117 SGB XI (§ 94 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI)
- Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen nach §§ 85, 86 SGB XI, Vergütungsvereinbarungen nach § 89 SGB XI sowie Verträgen zur integrierten Versorgung nach § 92b SGB XI (§ 94 Abs. 1 Nr. 6a SGB XI)
- Aufklärung und Auskunft nach § 7 SGB XI (§ 94 Abs. 1 Nr. 7 SGB XI)
- Koordinierung pflegerischer Hilfen nach § 12 SGB XI, die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, das Ausstellen von Beratungsgutscheinen nach § 7b SGB XI sowie die Wahrnehmung der Aufgaben in den Pflegestützpunkten nach § 7c SGB XI (§ 94 Abs. 1 Nr. 8 SGB XI)
- Abrechnung mit anderen Leistungsträgern (§ 94 Abs. 1 Nr. 9 SGB XI)
- Statistische Zwecke (§ 94 Abs. 1 Nr. 10 SGB XI)
- Unterstützung bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen (§ 94 Abs. 1 Nr. 11 SGB XI)
Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten seitens der BKK ProVita nur, sofern uns hierfür eine ausdrückliche Einwilligungserklärung vorliegt. In diesem Fall erhalten sie weitergehende Informationen zu den Datenverarbeitungen im direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Erhebung, Nutzung, Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten.
B.3 Weitere Verarbeitungszwecke
Sollten wir Ihre Daten zu Zwecken weiterverarbeiten, für welche wir Sie nicht ursprünglich erhoben haben, so findet diese Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken ausschließlich nach Maßgabe des § 67c Abs. 2 SGB X in Verbindung mit Art. 6 Abs. 4 DSGVO statt.
C. Bereitstellung von Sozialdaten
Damit die BKK ProVita ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben vollumfänglich wahrnehmen kann, beachten Sie bitte die Mitwirkungspflichten gemäß §§ 60 ff erstes Sozialgesetzbuch (SGB I). Danach haben Sie der BKK ProVita bestimmte Daten zu Ihrer Person, die für die Erledigung der Sie betreffenden gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Bei fehlender Mitwirkung Ihrerseits kann es zu Verzögerungen oder sogar zu Ablehnungen von Ihnen beantragter Leistungen kommen.
Von diesen Daten ausdrücklich ausgenommen sind freiwillige Angaben, wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Sollten Sie diese Daten nicht zur Verfügung stellen, liegt keine Verletzung einer Mitwirkungspflicht vor und es entsteht Ihnen dadurch kein Nachteil.
Die BKK ProVita trägt dafür Sorge, dass das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I gewahrt wird.
Ihre Sozialdaten, welche die BKK ProVita verarbeiten muss, unterliegen der DSGVO, den datenschutzrechtlichen Vorgaben des SGB X und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
D. Automatisierte Einzelfallentscheidung
Die BKK ProVita trifft keine Entscheidungen aufgrund einer automatisierten Verarbeitung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO.
E. Kategorien von Empfängern
Die BKK ProVita übermittelt Sozialdaten auf Grund gesetzlicher Vorschriften des SGB oder anderer Rechtsvorschrift regelmäßig an folgende Empfänger:
- Träger der Renten- und Unfallversicherung,
- Bundesanstalt für Arbeit,
- im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute,
- Arbeitgeber und Zahlstellen,
- Versorgungsverwaltung,
- Leistungserbringer,
- Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr,
- Finanzverwaltung,
- Übermittlung in Einzelfällen nach §§ 67d ff. SGB X,
- Gesundheitsbehörden,
- externe Auftragnehmer entsprechend Art. 28 DSGVO i. V. m. § 80 SGB X.
Sollte eine Übermittlung an einen Empfänger innerhalb einer Kategorie erfolgen, so werden Sie über den Empfänger informiert, wenn nicht eine der Ausnahmen nach § 82 Abs. 1 und Abs. 2 SGB X oder die Voraussetzung des Art. 13 Abs. 4 DSGVO vorliegt.
F. Dauer der Speicherung
Für die Verarbeitungszwecke von Sozialdaten gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, welche in den § 110a SGB IV, § 304 SGB V, § 107 SGB XI und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) geregelt sind. Entfällt der Verarbeitungszweck oder erlischt die Aufbewahrungsfrist, werden die betreffenden Sozialdaten gelöscht.
G. Rechte der betroffenen Person bei der Datenverarbeitung
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz können Sie jederzeit folgende Betroffenenrechte geltend machen:
- Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 DS-GVO i. V. m. § 83 SGB X)
- Recht auf Berichtung unrichtiger Daten (Art. 16 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung besteht das Recht, diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.
H. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
BKK ProVita K.d.ö.R.
Datenschutzbeauftragter
Münchner Weg 5
85232 Bergkirchen
Telefon: +49 8131/6133-1140
E-Mail: datenschutz@bkk-provita.de
I. Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden
Sie haben als Betroffene/r das Recht, sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden zu wenden, die für die BKK ProVita zuständig sind
Bundesbeauftragter für Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn
poststelle@bfdi.bund.de oder poststelle@bfdi.de-mail.de
Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn