Häusliche Krankenpflege
Unter bestimmten Voraussetzungen haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege.
Die BKK ProVita übernimmt die Kosten für Ihre Pflege.
Anstelle einer Krankenhausbehandlung ist neben der ärztlichen Betreuung auch die Pflege durch Fachkräfte zu Hause – in Ihrer vertrauten Umgebung – möglich.
Die Kosten dafür tragen wir grundsätzlich bis zu vier Wochen lang. Wird nur eine sogenannte „Behandlungspflege“ benötigt, gibt es keine zeitliche Begrenzung, wenn dadurch die ärztliche Behandlung gesichert wird.
Kann von Klinik- oder Vertragsärzten verordnet werden.
Grund- und Behandlungspflege:
Was ist das?
Unter Grundpflege versteht man die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Grundverrichtungen des täglichen Lebens
Dazu zählen unter anderem An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Körperpflege und die mundgerechte Zubereitung und Aufnahme von Nahrung.
Unter Behandlungspflege hingegen versteht man die unterstützenden Maßnahmen zur ärztlichen Behandlung. Sie dienen dazu, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Üblicherweise werden diese Maßnahmen an ambulante Dienste übertragen, die durch Pflegefachkräfte oder geschultes Personal diese Leistung fach- und sachgerecht erbringen.
§ 37c SGB V neuer Anspruch auf außerklinische Intensivpflege
Für die Versicherten wird in § 37c SGB V ein neuer Anspruch auf außerklinische Intensivpflege begründet und diese damit aus der häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V herausgelöst. Ab Januar 2023 gelten neue Regelungen für die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege. Der dazu gefasste Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist jetzt in Kraft getreten.
Intensivpflege-Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.