Homöopathie

Wir fördern die Gesundheit und Gesundung unserer Mitglieder – auch mit alternativen Heilmethoden wie Homöopathie.

Die BKK ProVita bietet mehr als hervorragende Schulmedizin und gründliche Vorsorge im Rahmen der Regelleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse. Zusätzlich bieten wir unseren Versicherten auch Homöopathie-Behandlungen und homöopathische Arzneimittel.

So sieht die Förderung bei der BKK ProVita aus:

BKK ProVita erstattet ihren Versicherten mit BKK GesundPlus U21 und BKK GesundPlus
bis zu 250 € für homöopathische und pflanzliche Arzneimittel.

Zusätzlich übernimmt die BKK ProVita als gesetzliche Krankenkasse im Rahmen
der integrierten Versorgung die Kosten für Homöopathie-Behandlungen bei
Ärztinnen oder Ärzten des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V.

Unsere Leistungen für alternative Arzneimittel:

Die BKK ProVita erstattet pflanzlichen Hustensaft, Globuli und & Co.

Die BKK ProVita übernimmt neben homöopathischen Behandlungen auch die Kosten für apothekenpflichtige alternative Arzneimittel.

Hierzu zählen alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie sowie der Phytotherapie wie zum Beispiel homöopathische Globuli, Schüßler-Salze, Sinupret® oder Meditonsin®.

Ihr Arzt kann Ihnen die erstattungsfähigen Arzneimittel nennen oder Sie rufen uns an. Einige Beispiele von erstattungsfähigen Arzneimitteln finden Sie hier.

Im Rahmen unserer Gesundheitskonten BKK GesundPlus und BKK GesundPlus U21 erstatten wir die Kosten für apothekenpflichtige alternative Arzneimittel wie folgt:

  • bis zu 250,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus U21 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag
  • bis zu 160,00 € pro Jahr mit BKK GesundPlus für alle anderen Versicherten
  • 100% Rückerstattung der Kosten für homöopathische, apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus
  • Rückerstattung gegen Vorlage einer Privatverordnung (z. B. grünes Rezept) sowie der Apothekenrechnung
  • Die Verordnung (z. B. grünes Rezept) kann von jeder Ärztin oder von jedem Arzt ausgestellt werden.

Unsere Leistungen für Homöopathie-Behandlungen

  • eine etwa 60-minütige homöopathische Erstanamnese
  • die homöopathische Analyse
  • Folgeanamnesen und Beratungen

Die Abrechnung der homöopathischen Behandlungen erfolgt direkt über die BKK ProVita Gesundheitskarte.

Zusammenarbeit

Deutscher Zentralverein Homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und BKK ProVita arbeiten zusammen

Die BKK ProVita hat mit der Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e.V. einen Vertrag über die ärztliche Versorgung mit klassischer Homöopathie abgeschlossen. So können wir die Kosten für Homöopathie-Behandlungen übernehmen. Die Abrechnung der homöopathischen Anamnese und Folgebehandlungen erfolgt direkt über die Gesundheitskarte der BKK ProVita. Sie erhalten keine Privatrechnung und haben keine Eigenbeteiligung.

Homöopathische Behandlungen von zugelassenen Ärztinnen und Ärzten

An dem Vertrag nehmen bundesweit rund 800 Ärztinnen und Ärzte teil, die alle eine Zulassung als Vertragsärztin oder als Vertragsarzt haben und zusätzlich eine Qualifikation für klassische Homöopathie nachweisen können.

Homöopathie als Teil des ganzheitlichen Ansatzes

„Wir wollen unseren Versicherten die Möglichkeit geben, die Behandlungsmethode für sich auszuwählen, die ihnen am besten geeignet erscheint.“

Petra Maurer-Honisch, Gesundheitsmanagement der BKK ProVita

Petra Maurer-Honisch
aus der Abteilung Gesundheitsmanagement beantwortet Ihre Fragen zu unserem Homöopathie-Angebot.

Tel.: 08131 6133-1721

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.