Selbsthilfe
Experten in eigener Sache
Egal, ob Sie selbst von einer chronischen Krankheit oder Behinderung betroffen sind oder es sich um einen Angehörigen handelt – die Selbsthilfe bietet die Möglichkeit, sich über diese besondere Situation auszutauschen.
Chronisch kranke Menschen und deren Angehörige können sich dort informieren, erhalten Trost und Unterstützung und werden ermutigt auch in schwierigen Zeiten das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. Nicht immer reichen die Ansprechpartner auf medizinischer Seite, um sich nach der ersten Diagnose zurecht zu finden und die Erkrankung zu verarbeiten. Hier hilft vielen Menschen der Austausch mit anderen Betroffenen.
Nahezu für alle Erkrankungen und Behinderungen gibt es mittlerweile Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen, die mit ihren vielfältigen und umfangreichen Aktivitäten eine wertvolle Ergänzung zu den professionellen Angeboten unserer BKK bilden und damit ein wichtiger Bestandteil des Sozial- und Gesundheitssystems sind.
Wo finde ich eine Selbsthilfegruppe oder –organisation?
Es tut gut zu wissen, dass man nicht alleine ist! Wenn Sie sich mit anderen Betroffenen austauschen möchten, sind Sie in einer der zahlreichen Selbsthilfegruppen gut aufgehoben. Ob und wo es eine Selbsthilfegruppe für Ihr Krankheitsbild gibt, erfahren Sie zum Beispiel bei den Selbsthilfekontaktstellen. Eine Übersicht finden Sie unter der „nationalen Kontakt und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS)“.
Manche Erkrankungen sind so selten, dass es keine Selbsthilfegruppe in der Nähe gibt. Hilfe und Informationen finden Sie bei der „Allianz chronisch seltener Erkrankungen (ACHSE)“ sowie unter https://www.nakos.de/adressen/blau
Wir fördern das Selbsthilfeengagement
Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Form einer Pauschal- und Projektförderung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 20h SGB V. Die Selbsthilfe erhält einen fest definierten Betrag, der jährlich angepasst wird. Für das Jahr 2024 liegt dieser bei 1,28 Euro pro Versicherten.
Im Jahr 2023 hatte die BKK ProVita rund 150.000 Euro für die Selbsthilfeförderung aufgewendet.
Für das Jahr 2024 stellen wir Fördermittel in Höhe von ca. 160.000 Euro für die Selbsthilfearbeit zur Verfügung. Hiervon entfallen 70 Prozent für die Pauschalförderung und 30 Prozent für die Projektförderung. Gefördert werden können Projekte von Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontaktstellen.
Welche Fördervoraussetzungen sind zu beachten?
Eine Förderung ist möglich, wenn die Selbsthilfegruppe durch die Betroffenenkompetenz der Menschen mit chronischer Erkrankung und/oder Behinderung getragen wird und sich darauf ausrichtet, die gesundheitsbezogenen Kompetenzen und Ressourcen der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu stärken und sie zu unterstützen. Zudem ist erforderlich, dass der Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllt. Welche dies sind, finden Sie im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.
Sie möchten einen Antrag stellen?
Zur Beantragung Ihres Projektes verwenden Sie bitte folgende Vorlage.
Gerne können Sie bei Fragen zuvor den Kontakt mit uns aufnehmen.
Förderanträge sind schriftlich im Original zu stellen. Die Anträge sind vollständig auszufüllen, von zwei legitimierten Vertretungen des Antragstellers zu unterzeichnen und mit allen erforderlichen Unterlagen bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres einzureichen, unter
BKK ProVita
Münchner Weg 5
85232 Bergkirchen
Später eingehende Anträge können wir nur dann berücksichtigen, wenn die verfügbaren Mittel noch nicht vollständig verausgabt sind. Fragen Sie gerne bei uns nach.
Antragsteller, die Fördermittel erhalten haben, reichen einen Verwendungsnachweis ein.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter gesundheitsfoerderung@bkk-provita.de gerne zur Verfügung.