Zweitmeinung

Auf Nummer Sicher gehen: Sie haben Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Eingriffen

Steht bei Ihnen eine Operation an und Sie sind sich nicht sicher, ob das der richtige Weg ist? Dann können Sie sich unter Umständen durch eine ärztliche Zweitmeinung helfen lassen.

Falls Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen planbaren Eingriff empfiehlt, haben Sie bei bestimmten Operationen einen gesetzlichen Anspruch auf Einholung einer unabhängigen, neutralen ärztlichen Zweitmeinung. Dieser Anspruch ist im § 27b SGB V geregelt und Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Die Liste der planbaren Eingriffe, bei denen die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung möglich ist, wird kontinuierlich erweitert. Eine Übersicht finden Sie unter Der Patientenservice 116117 . Hier sind auch die Ärztinnen und Ärzte, die eine ärztliche Zweitmeinung aussprechen können (Zweitmeiner), aufgelistet. Eine Abfrage nach Postleitzahl ist möglich.

Wollen Sie sich zunächst selbst über mögliche Behandlungsalternativen zu bestimmten Operationen informieren? Auf der Seite gesundheitsinformationen.de finden Sie zu allen Diagnosen passende Hilfestellungen.

Falls Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt einen Eingriff plant, bei dem die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung möglich ist, muss er Sie auf diese Möglichkeit hinweisen. Zudem muss er Ihnen mitteilen, wo Sie die weiteren Informationen finden, und er muss Abschriften seiner Befunde für den Zweitmeiner zur Verfügung stellen.

Die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung geht wie folgt von statten:

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt klärt Sie über die Möglichkeit, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen, auf.
  • Sie suchen sich einen Zweitmeiner und vereinbaren einen Termin.
  • Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin händigt Ihnen Abschriften aller Befunde aus oder leitet diese direkt an den Zweitmeiner weiter.
  • Dieser führt gegebenenfalls weitere Untersuchungen durch und gibt in einem Beratungsgespräch seine Empfehlung ab. Er kann Ihnen auch weitere, andere Behandlungen empfehlen und beantwortet Ihre Fragen.
  • Sie entscheiden, wie es weiter geht.

Weitere Informationen bietet der Gemeinsame Bundesausschuss auf der Themenseite Zweitmeinung. Hier findet man auch ein Patientenmerkblatt zum Zweitmeinungsverfahren bei geplanten Eingriffen.

Wir sind für Sie da:

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.