So kannst du dich als Student:in bei der BKK ProVita versichern
Du hast dein Abitur in der Tasche und möchtest studieren?
In allen Fragen der studentischen Krankenversicherung helfen wir dir gern weiter.
Versicherung während des Studiums
Studierende, die bei einem gesetzlich krankenversicherten Familienmitglied (Vater, Mutter, eventuell Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner) mitversichert sind, zahlen keinen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Mitversicherung bei einem Elternteil ist jedoch maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich. Voraussetzung für eine beitragsfreie Familienversicherung ist, dass dein Gesamteinkommen eine Grenze von 505,00 € nicht übersteigt oder bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung nicht mehr als 538,00 € verdienst.
Endet dein Anspruch auf Familienversicherung, wirst du Mitglied in der Krankenversicherung der Studenten. Voraussetzung ist eine Einschreibung an einer staatlich oder staatlich anerkannten Hochschule.
Beitragshöhe
Ab einem Alter von 25 Jahren, wenn dein Gesamteinkommen eine Grenze von 505,00 € übersteigt oder du bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung nicht mehr als 538,00 € verdienst, bist du versicherungspflichtig.
Für versicherungspflichtige Studierende gilt ein besonderer Beitragssatz. Er beträgt sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes der GKV, was einem Beitragssatz in Höhe von 10,22 % entspricht. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der BKK ProVita in Höhe von 1,49 % seit 01.01.2023. Der Zusatzbeitrag wird prozentual von den beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds erhoben.
Als beitragspflichtige Einnahmen gilt der pauschal nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) anerkannte monatliche Bedarf eines auswärtig untergebrachten Studierenden in Höhe von derzeit 855,00 €. Für die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen ist es unerheblich, ob der Versicherte die Leistung nach dem BAföG tatsächlich in voller Höhe, gekürzt oder überhaupt nicht erhält.
Zeitraum | Bemessungsgrundlage | KV-Beitrag | PV-Beitrag | PV-Beitrag für Kinderlose |
---|---|---|---|---|
812,00 € | bis 30.09.3034 | 95,09 € | 27,61 € | 32,48 € |
855,00 € | ab 01.10.2024 | 100,12 € | 29,07 € | 34,20 € |
Weitere Informationen
Wir sind für dich da:
Von Montag bis Donnerstag, 8.00-17.00 Uhr, sowie freitags von 8.00-13.00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.