Teilnahme- und Einwilligungserklärung
für Versicherte der BKK ProVita zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V „BKK ProVita – Videosprechstunde“
Das Wichtigste in Kürze
- Mit der „BKK ProVita – Videosprechstunde“ sprechen Sie per Video mit einer Ärztin oder einem Arzt – bequem von zu Hause, ohne Praxisbesuch.
- Die Teilnahme ist freiwillig und für Sie kostenlos.
- Sie können Ihre Teilnahme innerhalb von zwei Wochen widerrufen und jederzeit beenden.
- Ihre Daten werden nur mit Ihrer Einwilligung verarbeitet – verschlüsselt und ausschließlich in der EU.
- Sie können weiterhin jede Arztpraxis vor Ort aufsuchen.
Im Notfall
Bei akuten oder schweren Beschwerden rufen Sie sofort den Notruf 112 an. Den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter 116 117. Die Videosprechstunde ist kein Notfalldienst.
Teil I – Teilnahmebedingungen und Informationen
1. Was ist die „BKK ProVita – Videosprechstunde“?
Die BKK ProVita bietet Ihnen im Rahmen eines Vertrags zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V eine ärztliche Videosprechstunde an. Vertragspartnerin der BKK ProVita ist die SHL Telemedizin GmbH, Balanstraße 69b, 81541 München (im Folgenden „SHL“).
Die Videosprechstunde eignet sich für gesundheitliche Anliegen, bei denen keine Untersuchung vor Ort nötig ist. Nicht jede Beschwerde lässt sich per Video behandeln. Die Ärztin oder der Arzt kann deshalb die Videosprechstunde beenden und Ihnen empfehlen, eine Praxis vor Ort aufzusuchen.
Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die BKK ProVita trägt die Vergütung für das Angebot.
2. So funktioniert es:
- Symptomabfrage: Sie beantworten einige Fragen zu Ihren Beschwerden. Die Fragen werden von einem automatisierten System bereitgestellt. Dieses ist als Medizinprodukt zertfiziert (siehe Abschnitt 4). Es schätzt ein, ob eine Videosprechstunde für Ihr Anliegen geeignet ist.
- Termin buchen: Sie wählen online einen freien Termin und buchen diesen. Die Einladung erhalten Sie danach per E-Mail. Zusätzlich wird der Termin in der Meine BKK ProVita gespeichert.
- Videosprechstunde: Zum Termin treten Sie über den Link in der Einladung bei und sprechen per Video mit der Ärztin oder dem Arzt. Die Verbindung ist Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Das Gespräch wird nicht aufgezeichnet. Nehmen Sie möglichst in einem ruhigen Raum teil, in dem Sie ungestört sind.
- Unterlagen erhalten: Nach dem Gespräch erhalten Sie per E-Mail einen passwortgeschützten Link. Darüber können Sie die Unterlagen der Ärztin oder des Arztes (zum Beispiel einen Arztbrief) herunterladen.
- Krankschreibung und Rezept: Wenn es medizinisch vertretbar ist, kann die Ärztin oder der Arzt Sie in der Videosprechstunde krankschreiben oder Ihnen Arzneimittel verordnen. Es gelten dieselben Regeln wie in jeder Arztpraxis. Kennt die Ärztin oder der Arzt Sie noch nicht, ist eine Krankschreibung per Video für höchstens drei Kalendertage möglich. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird elektronisch an die BKK ProVita übermittelt. Ihr E-Rezept erhalten Sie direkt auf Ihre Gesundheitskarte und können es darüber in jeder Apotheke einlösen.
3. Wer ist beteiligt?
- BKK ProVita: Sie ermöglicht Ihnen den Zugang über die BKK ProVita-App und per Web, verwaltet Ihre Teilnahme und trägt die Kosten. Die BKK ProVita stellt die Symptomabfrage, die Terminbuchung und die Videosprechstunde nicht selbst bereit und ist nicht Partnerin des Nutzungsvertrags mit SHL Telemedizin.
- SHL Telemedizin: SHL Telemedizin betreibt die „almeda Videosprechstunde“. Dazu gehören die Symptomabfrage als strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren (gem. Anlage 31c Bundesmantelvertrag-Ärzte), die Terminbuchung und die Technik der Videosprechstunde (gem. Anlage 31b Bundesmantelvertrag Ärzte). Das Angebot ist in die BKK ProVita-App und Meine BKK ProVita Web eingebunden, SHL betreibt es aber technisch, inhaltlich, medizinprodukterechtlich und datenschutzrechtlich in eigener Verantwortung. Das Videosprechstundenportal ist für die vertragsärztliche Versorgung zertifiziert.
- Ärztinnen und Ärzte: Die mit SHL zusammenarbeitenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzte behandeln Sie in eigener Verantwortung. Den Behandlungsvertrag (§§ 630a ff. BGB) schließen Sie ausschließlich mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.
- XUND Solutions GmbH: Sie stellt das Medizinprodukt für die Symptomabfrage bereit. Dieses fällt ebenso unter die Regelungen der KI-Verordnung (s. Abschnitt 4).
Das Angebot von SHL ergänzt die vertragsärztliche Versorgung um Beratungs-, Koordinierungs- und Managementleistungen im Sinne des § 140a Abs. 2 SGB V.
Ihr Nutzungsverhältnis mit SHL: Vor Ihrer ersten Videosprechstunde akzeptieren Sie die „Allgemeinen Nutzungsbedingungen für das Videosprechstundenportal“ von SHL und willigen gegenüber SHL in die Datenverarbeitung bei der Videosprechstunde ein.
4. Hinweise zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Information nach Art. 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689)
Mit wem kommunizieren Sie?
Die Symptomabfrage führt ein KI-System durch („Symptomchecker“). Sie chatten nicht mit einem Menschen. Die Software ist ein Medizinprodukt nach der Verordnung (EU) 2017/745. Herstellerin ist die XUND Solutions GmbH, Dorotheergasse 10/12a, 1010 Wien, Österreich. Das Medizinprodukt wählt die Fragen in der Symptomabfrage aus und führt Sie durch den Fragebogen. Die KI-Komponente kommt bei der Auswertung der Symptome zu Einsatz.
Wofür wird die KI eingesetzt?
Die KI wertet Ihre Antworten aus und schätzt ein, ob eine Videosprechstunde für Ihr Anliegen geeignet ist. Wenn Sie einen Termin buchen, erhält die Ärztin oder der Arzt das Ergebnis zur Vorbereitung.
Welche Rolle hat die Ärztin oder der Arzt?
Das Ergebnis der Symptomabfrage ist eine Einschätzung, keine Diagnose. Es ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung. Die Ärztin oder der Arzt prüft Ihre Angaben im Gespräch und entscheidet selbst über Diagnose und Behandlung.
Welche Grenzen hat die KI?
KI-Systeme können Fehler machen oder Beschwerden falsch einschätzen. Bitte machen Sie Ihre Angaben deshalb möglichst genau. Die Angabe von schwereren Symptomen führt nicht automatisch zu einer schnelleren oder früheren Bereitstellung von Terminen für die Videosprechstunde. Empfiehlt die Symptomabfrage keine Videosprechstunde, können Sie jederzeit eine Praxis vor Ort aufsuchen. Dabei unterstützen Sie das Beratungstelefon und der Terminservice der BKK ProVita unter 0800 366 566 504. Im Notfall wählen Sie bitte sofort die 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Welche Daten verarbeitet die XUND Solutions GmbH?
Ihre Angaben im Dialog, zum Beispiel Beschwerden, Alter und Geschlecht. Grundlage ist Ihre Einwilligung (siehe Teil II, Einwilligung A).
Welche Daten verarbeitet die KI-Komponente?
Die Evaluation Ihrer Beschwerden und die Auswahl des Hauptsymptoms.
5. Wer kann teilnehmen?
Sie können teilnehmen, wenn Sie
- bei der BKK ProVita versichert sind – bei Abgabe der Teilnahmeerklärung und bei jeder Nutzung,
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- in der BKK ProVita-App registriert sind und sich dort anmelden können bzw. ist eine Teilnahme per Web ebenfalls möglich
- ein Smartphone oder Tablet mit Internetzugang, Kamera und Mikrofon haben und
- in die für die Teilnahme erforderliche Datenverarbeitung einwilligen (Teil II, Einwilligung A).
Zu Beginn der Videosprechstunde wird die Ärztin oder der Arzt Sie bitten, Ihre elektronische Gesundheitskarte in die Kamera zu halten. So werden Ihre Identität und Ihr Versicherungsschutz bestätigt. Bitte halten Sie daher zum Termin Ihre Gesundheitskarte bereit.
6. Ihre Pflichten
Damit das Angebot sicher funktioniert, bitten wir Sie,
- wahrheitsgemäße Angaben zu machen, vor allem zu Ihrer Person und in der Symptomabfrage,
- das Angebot nur für sich selbst zu nutzen und Ihre Zugangsdaten nicht weiterzugeben,
- die Videosprechstunde nicht aufzuzeichnen und
- Ihre E-Mail-Adresse in der App aktuell zu halten, damit Einladungen und Unterlagen Sie erreichen.
7. Beginn, Dauer und Ende der Teilnahme
Ihre Teilnahme beginnt an dem Tag, an dem Sie Ihre Teilnahmeerklärung und Einwilligung A elektronisch in der App abgeben. Sie gilt für alle Leistungen dieser Besonderen Versorgung und läuft unbefristet, solange der Vertrag zwischen der BKK ProVita und SHL besteht. Sie sind nicht an bestimmte Ärztinnen oder Ärzte gebunden. Wenn Sie das Angebot nicht nutzen, entstehen Ihnen keine Nachteile.
Ihre Teilnahme endet, wenn
- Sie Ihre Teilnahmeerklärung widerrufen (siehe Abschnitt 9),
- Sie Ihre Teilnahme beenden – nach Ablauf der Widerrufsfrist ist das jederzeit ohne Angabe von Gründen auf denselben Wegen wie der Widerruf möglich
- Sie Einwilligung A widerrufen,
- Sie geänderten Teilnahmebedingungen nicht zustimmen,
- Ihre Versicherung bei der BKK ProVita endet, zum Beispiel bei einem Kassenwechsel,
- die BKK ProVita Ihre Teilnahme wegen eines Pflichtverstoßes beendet (siehe Abschnitt 6) oder
- der Vertrag zwischen der BKK ProVita und SHL endet.
8. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen können für die Zukunft geändert werden, zum Beispiel um das Angebot zu verbessern oder an neue gesetzliche Vorgaben anzupassen. Bei der nächsten Nutzung des Angebots werden Sie über die Änderungen informiert und um Ihre Zustimmung gebeten. Stimmen Sie nicht zu, endet Ihre Teilnahme. Die aktuellen Teilnahmebedingungen finden Sie jederzeit in der App.
9. Widerrufsbelehrung
Ihr Widerrufsrecht (§ 140a Abs. 4 SGB V)
Sie können Ihre Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der BKK ProVita möglich:
In der App: BKK ProVita-App unter „Meine App > Einstellungen > Einwilligungen“ – das ist der einfachste und schnellste Weg.
Per E-Mail: widerruf@bkk-provita.de
Per Post: BKK ProVita, Münchner Weg 5, 85232 Bergkirchen
Persönlich zur Niederschrift: in einer Geschäftsstelle der BKK ProVita
Zur Wahrung der Frist genügt es, wenn Sie den Widerruf rechtzeitig an die BKK ProVita absenden. Die Frist beginnt, sobald die BKK ProVita Ihnen diese Belehrung schriftlich oder elektronisch mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit Abgabe Ihrer Teilnahmeerklärung.
10. Ihre Teilnahmeerklärung
Mit Ihrer Bestätigung im digitalen Anmeldeprozess bestätigen Sie, dass Ihnen die Informationen in Teil I zur Verfügung gestellt wurden und Sie diese zur Kenntnis nehmen konnten. Insbesondere ist Ihnen bekannt, dass
- Ihre Teilnahme freiwillig ist und Ihre freie Arztwahl nach § 76 SGB V außerhalb dieses Angebots unverändert bleibt,
- die Symptomabfrage durch ein Medizinprodukt mit einer KI-Komponente erfolgt und keine ärztliche Diagnose oder Behandlung ersetzt,
- die Behandlung in der Verantwortung der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte liegt und nicht jede Beschwerde per Video behandelt werden kann,
- SHL – und nicht die BKK ProVita – die Symptomabfrage, die Terminbuchung und die Videosprechstunde bereitstellt und
- Sie vor der ersten Videosprechstunde zusätzlich die Nutzungsbedingungen von SHL akzeptieren und gegenüber SHL in die Datenverarbeitung bei der Videosprechstunde einwilligen.
Erklärung zur Teilnahme
Mit meiner Bestätigung im digitalen Anmeldeprozess erkläre ich meine freiwillige Teilnahme an der Besonderen Versorgung „BKK ProVita – Videosprechstunde“ nach § 140a SGB V und akzeptiere diese Teilnahmebedingungen (Teil I) in vollem Umfang.
Für die Teilnahme ist zusätzlich Einwilligung A in Teil II erforderlich. Alle Erklärungen geben Sie elektronisch in der App bzw. per Web ab. Dieses Dokument können Sie dabei jederzeit über einen Link vollständig aufrufen und in Ruhe nachlesen.
Teil II – Datenschutzinformationen und Einwilligungen
Hier erfahren Sie, welche Daten verarbeitet werden, wer sie verarbeitet und welche Rechte Sie haben. Die Datenverarbeitung erfolgt nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den Sozialgesetzbüchern – und nur mit Ihrer Einwilligung nach vorheriger Information (§ 140a Abs. 5 SGB V).
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Ohne Einwilligung A ist eine Teilnahme jedoch nicht möglich. Die Einwilligungen B sind freiwillig und haben keinen Einfluss auf Ihre Teilnahme.
11. Wer ist für Ihre Daten verantwortlich?
- BKK ProVita, Münchner Weg 5, 85232 Bergkirchen: für die Verwaltung Ihrer Teilnahme, Ihre Anmeldung bei SHL, die Anzeige Ihrer Termine in der App und die Abrechnung.
- SHL Telemedizin GmbH, Balanstraße 69b, 81541 München: für die Symptomabfrage, die Terminbuchung, das Videosprechstundenportal und den Versand Ihrer Unterlagen.
- Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt: für die Behandlung und die ärztliche Dokumentation (Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit §§ 630a ff. BGB).
- XUND: XUND Solutions GmbH Dorotheergasse 10/12a 1010 Wien Österreich führt die Symptomabfrage durch.
Die BKK ProVita und SHL sind jeweils eigenständig verantwortlich.
Ihre Daten werden ausschließlich auf Servern in der EU bzw. im EWR verarbeitet und nicht in Drittländer übermittelt. Für die Videosprechstunde gelten zusätzlich die
- Allgemeinen Nutzungsbedingungen von SHL:
https://videosprechstunde.almeda.de/assets/documents/nutzungsbedingungen.pdf - die Datenschutzerklärung von SHL:
https://videosprechstunde.almeda.de/assets/documents/datenschutzerklaerung.pdf
12. Welche Daten werden wofür verarbeitet?
- Teilnahme: Krankenversicherungsnummer, Datum der Teilnahmeerklärung, Beginn und Ende der Teilnahme. Die BKK ProVita speichert Ihre Erklärung und übermittelt SHL bei Bedarf die Daten, die als Nachweis Ihrer Teilnahme nötig sind.
- Anmeldung bei SHL: Bei der ersten Nutzung meldet die BKK ProVita Sie automatisch mit Krankenversicherungsnummer, Geburtsdatum und Ihrer Benutzerkennung der App bei SHL an. SHL vergibt Ihnen eine eindeutige Kennnummer und ruft bei der BKK ProVita diese Stammdaten ab: Versicherten-ID, Vor- und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Versichertenart, Krankenversicherungsnummer und das Kennzeichen der BKK ProVita (Institutionskennzeichen). Die Übertragung ist verschlüsselt und durch einen persönlichen Sicherheitsschlüssel (Token) abgesichert.
- Symptomabfrage: Ihre Angaben im Dialog mit dem System von XUND (siehe Abschnitt 4). Buchen Sie einen Termin, wird das Ergebnis bis zum Abschluss der Videosprechstunde für die Ärztin oder den Arzt gespeichert.
- Terminbuchung: Name und Kontaktdaten für die Einladung und für Erinnerungen per E-Mail an die in der App hinterlegte E-Mail-Adresse. Nach der Buchung übermittelt SHL der BKK ProVita diese Termindaten, damit Ihr Termin in der App unter „Meine Anliegen“ angezeigt wird: Anrede, Titel, Name und Fachrichtung der Ärztin oder des Arztes, Ihre Versicherten-ID, Datum, Beginn und Ende sowie den Link zur Videosprechstunde.
- Videosprechstunde: Bild und Ton werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt übertragen und nicht aufgezeichnet. Die Ärztin oder der Arzt dokumentiert die Behandlung. Ihre Unterlagen erhalten Sie über einen passwortgeschützten Link per E-Mail (siehe Abschnitt 2).
- Abrechnung: Die BKK ProVita erhält von SHL die für die Abrechnung nötigen Daten: (Krankenversicherungsnummer, Datum und Art der Leistung). Behandlungsinhalte erhält die BKK ProVita von SHL nicht.
13. Automatisierte Entscheidungen
Das Ergebnis der Symptomabfrage ist eine Einschätzung. Es wird keine Entscheidung mit rechtlicher Wirkung für Sie ausschließlich automatisiert getroffen. Über Diagnose und Behandlung entscheidet die Ärztin oder der Arzt.
14. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
- Teilnahme- und Einwilligungserklärung: Sie dient als Nachweis und wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen gelöscht.
- Ergebnis der Symptomabfrage: Automatische Löschung spätestens 90 Tage nach dem Termin.
- Termindaten in der App: Automatische Löschung spätestens 90 Tage nach dem Termin.
- Ärztliche Dokumentation: mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung (§ 630f Abs. 3 BGB).
- Alle übrigen Daten werden gelöscht, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
15. Ihre Einwilligungen
Einwilligung A – für die Teilnahme erforderlich
Rechtsgrundlage: § 140a Abs. 5 SGB V in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
Mit meiner Bestätigung im digitalen Anmeldeprozess willige ich ein, dass meine Daten wie in den Abschnitten 11 bis 14 beschrieben für die Teilnahme an der Besonderen Versorgung „BKK ProVita – Videosprechstunde“ verarbeitet werden. Dazu gehören die Verarbeitung meiner Angaben, auch zu meiner Gesundheit, in der Symptomabfrage durch das System der XUND Solutions GmbH, meine Anmeldung bei SHL, die Terminbuchung, die Übermittlung der Termindaten einschließlich der Fachrichtung der Ärztin oder des Arztes sowie der Abrechnungsdaten an die BKK ProVita und die Speicherung meiner Teilnahmeerklärung.
Ohne diese Einwilligung ist keine Teilnahme möglich.
Einwilligungen B – freiwillig, ohne Einfluss auf Ihre Teilnahme
Sie können jede dieser Einwilligungen einzeln erteilen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, bei Gesundheitsdaten zusätzlich Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
B1 – Zufriedenheitsbefragung: Wenn ich dieser Einwilligung im digitalen Anmeldeprozess gesondert zustimme, willige ich ein, dass die BKK ProVita und SHL mich per E-Mail/in der App zu meiner Zufriedenheit mit dem Angebot befragen dürfen. Meine Antworten werden anonymisiert ausgewertet.
B2 – Wirtschaftlichkeitsauswertung: Wenn ich dieser Einwilligung im digitalen Anmeldeprozess gesondert zustimme, willige ich ein, dass die BKK ProVita prüfen kann, ob das Angebot wirtschaftlich ist.
Widerruf Ihrer Einwilligungen
Sie können jede Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die bis dahin erfolgte Verarbeitung bleibt rechtmäßig.
Widerruf von Einwilligung A: Ihre Teilnahme endet. Ihre Daten werden gelöscht, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen bestehen (siehe Abschnitt 14). Unterlagen, die Sie auf Ihr Gerät heruntergeladen haben, löschen Sie bitte selbst.
Widerruf einer Einwilligung B: Er hat keinen Einfluss auf Ihre Teilnahme.
So widerrufen Sie – genauso einfach wie bei der Erteilung: in der BKK ProVita-App unter „Meine App > Einstellungen > Einwilligungen“, per E-Mail an widerruf@bkk-provita.de oder per Post an BKK ProVita, Münchner Weg 5, 85232 Bergkirchen.
16. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf
- Auskunft über Ihre Daten (Art. 15 DSGVO in Verbindung mit § 83 SGB X),
- Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO in Verbindung mit § 84 SGB X),
- Löschung (Art. 17 DSGVO in Verbindung mit § 84 SGB X),
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO in Verbindung mit § 84 SGB X),
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),
- Widerspruch (Art. 21 DSGVO in Verbindung mit § 84 SGB X) und
- Widerruf einer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Wenn Sie Ihre Rechte gegenüber der BKK ProVita wahrnehmen, verarbeitet sie die dabei erhobenen Daten, um Ihre Anfrage zu bearbeiten (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO). Allgemeine Informationen finden Sie unter Datenschutzhinweise der BKK ProVita. Fragen zur Datenverarbeitung bei SHL richten Sie bitte an SHL, Fragen zur ärztlichen Dokumentation an die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt.
17. Kontakt
Datenschutzbeauftragter der BKK ProVita
Wolfgang Huber, BKK ProVita, Münchner Weg 5, 85232 Bergkirchen
E-Mail: datenschutz@bkk-provita.de
Datenschutzbeauftragter der SHL
Datenschutzbeauftragter der SHL Gruppe Deutschland, c/o activeMind.legal Rechtsanwaltsgesellschaft m. b. H., Potsdamer Straße 3, 80802 München
E-Mail: datenschutz@shltm.de
Fragen zur Technik und zur Videosprechstunde
Support von SHL: 0800 366 566 504
Beschwerderecht
Sie haben nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Zuständig für die BKK ProVita: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn
Telefon: +49 (0) 228-997799-0
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
Zuständig für SHL:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA),
Promenade 18, 91522 Ansbach
Stand: 12.10.2026