Arzneimittel

Alles über Zuzahlung, Beratung, Rabattverträge und alternative Arzneimittel.

Die BKK ProVita bezahlt die im Krankheitsfall oder nach einem privaten Unfall zur Behandlung erforderlichen Medikamente. Diese „verschreibungspflichtigen“ Arzneimittel werden von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verordnet.

Zusätzlich bietet die BKK ProVita eine kostenfreie Arzneimittelberatung und erstattet Kosten für alternative, homöopathische und pflanzliche Arzneimittel.

Zuzahlungen

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel stellt die Ärztin oder der Arzt ein Rezept aus. Patientinnen und Patienten müssen einen Teil der Kosten dafür selber bezahlen. Der Gesetzgeber hat diese Zuzahlungen vorgeschrieben.
Dies sind die Regeln für die Zuzahlungen:

  • Bei Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr fallen 10 % des Arzneimittelpreises Zuzahlung an.
  • Die jeweilige Zuzahlung beträgt mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Arzneimittel.
  • Die Zuzahlung ist keinesfalls höher als die Kosten des Arzneimittels.

Ihre Wahl: Apotheke vor Ort oder Versandapotheke

Alle unsere Versicherten können frei entscheiden, ob sie ihre Medikamente von einer Apotheke vor Ort beziehen oder sich diese bei einer Versandapotheke mit Sitz in Deutschland bestellen.

Besonderer Service der BKK ProVita: kostenfreie Arzneimittelberatung

Die BKK ProVita bietet ihren Versicherten einen ganz besonderen Service: Sie erhalten bei uns eine kostenfreie Arzneimittelberatung. Dabei erfahren sie alles Wissenswerte zu Wirkung, Risiken und Anwendungen von Medikamenten.

Unser Team berät unsere Versicherten gerne kostenfrei.

Sabrina Rail

Pharmazeutisch-technische Assistentin

08131/6133-1720
Sabrina.Rail@bkk-provita.de

Melanie Zirkler

Pharmazeutisch-technische Assistentin

08131/6133-1740
Melanie.Zirkler@bkk-provita.de

Alternative, homöopathische und pflanzliche Arzneimittel

Die BKK ProVita erstattet im Rahmen von BKK GesundPlus bis zu 160 € und von BKK GesundPlus U21 (für Versicherte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) 250 € im Kalenderjahr für alternative Arzneimittel (der besonderen Therapierichtungen Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie). Alle Informationen finden Sie hier: pflanzliche Arzneimittel.

Arzneimittelrabattverträge

Im Rahmen einer soliden Finanzplanung und unseres wirtschaftlichen Handelns innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten haben wir Arzneimittelrabattverträge mit namhaften Pharmaherstellern geschlossen. Ziel der Rabattverträge, die alle gesetzlichen Krankenkassen schließen, ist es, die Kosten für Arzneimittel zu senken und somit das Gesundheitssystem zu entlasten. Das trägt dazu bei, die Krankenkassenbeiträge auf einem stabilen, niedrigen Niveau zu halten und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Behandlung von Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Die BKK ProVita achtet bei der Vergabe von Rabattverträgen auf die Auswahl nachhaltiger Arzneimittelhersteller.

Mit welchen Herstellern Rabattverträge bestehen, können Sie dem Arzneikompass entnehmen.

So geht´s:

  1. Arzneikompass aufrufen
  2. Name oder PZN des Arzneimittels eingeben
  3. Exaktes Arzneimittel auswählen

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.