Beste Leistungen für homöopathische und pflanzliche Arzneimittel

Wir übernehmen die Kosten für alternative Arzneimittel.

Die BKK ProVita erstattet ihren Versicherten zusätzlich zu den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
im Rahmen der Gesundheitskonten BKK GesundPlus und BKK GesundPlus U21 auch die Kosten für
alternative Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie.

Wir erstatten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres 250 Euro pro Jahr. Alle anderen Versicherten erhalten 160 Euro jährlich. Wir erstatten 100 % der Kosten für diese Arzneimittel.

Wir erstatten die Kosten für alternative Arzneimittel. Hierzu zählen alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie, der Anthroposophie sowie der Phytotherapie. Auch homöopathische Globuli und pflanzlicher Hustensaft gehören zu dieser Gruppe der natürlichen Arzneimittel.

Ihr Arzt kann Ihnen die erstattungsfähigen Arzneimittel nennen oder Sie rufen uns an. Einige Beispiele von erstattungsfähigen Arzneimitteln finden Sie hier.

  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verschreibt Ihnen mit einer Privatverordnung alternative Arzneimittel (apothekenpflichtige Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie). Diese Verordnung kann von jedem Arzt ausgestellt werden.
  • Sie holen sich die Arzneimittel in Ihrer Apotheke und bezahlen sie dort.
  • Anschließend reichen Sie die Verordnung und die Rechnung der Apotheke bei uns ein.
  • Bitte verwenden Sie dazu diesen Antrag .

Wir erstatten die Kosten für alternative Arzneimittel im Rahmen unserer Gesundheitskonten BKK GesundPlus und BKK GesundPlus U21. Mit diesen Programmen erhalten Sie weitere attraktive Mehrleistungen. Informieren Sie sich hier:

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Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.