Die Bonusprogramme der BKK ProVita
Unsere Mitglieder können von zwei Bonusprogrammen profitieren.
BKK BonusVorsorge und BKK BonusPlus belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten. Wie geht das? Ganz einfach: Indem Sie regelmäßig wichtige Vorsorge-Untersuchungen durchführen lassen, sich gesund ernähren und darüber hinaus sportlich aktiv sind. Welche Maßnahmen Sie sich anrechnen lassen können, ist weiter unten aufgelistet.
Versicherte der BKK ProVita profitieren durch unsere Bonusprogramme gleich doppelt: von mehr Gesundheit und Fitness – und außerdem von attraktiven Bonuszahlungen.
In Kürze:
Das sind unsere Bonusprogramme:
BKK BonusVorsorge: Hier erhalten Sie direkt einen Geldbonus von 5 EUR für jede erbrachte Vorsorge-Maßnahme.
BKK BonusPlus: Am Ende des Jahres werden Sie je nach Anzahl der erfüllten Maßnahmen mit einem Geldbonus von maximal 200 EUR belohnt.
Falls Sie bereits 2023 aktiv an einem unserer Bonusprogramme teilgenommen haben, werden die Bonuspässe für 2024 automatisch von uns zugeschickt.
Unsere Bonusprogramme
BKK BonusVorsorge
Welche Maßnahmen werden angerechnet?
- Gesundheits-Check-Up: Kontrolle des allgemeinen Gesundheitszustands ab 18 bis 34 Jahre einmalig, ab 35 Jahre alle drei Jahre
- Zahnvorsorge: für Kinder/Jugendliche bis 17 Jahre 2 x jährlich, ab 18 Jahre 1 x jährlich
- Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung: jede von der BKK ProVita übernommene Krebsfrüherkennungsuntersuchung
- Schutzimpfungen: jede Impfung gemäß der Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO)
- Schwangerschafts- und Mutterschaftsvorsorge: jede gesetzlich vorgesehene Untersuchung für Schwangere
- Sonstige Früherkennungs- und Gesundheitsuntersuchungen nach §§ 25, 25a, 26 SGB V i. V. m. G-BA Richtlinien
Wie hoch ist die Prämie?
Pro nachgewiesener Maßnahme erhalten Sie einen Bonus von 5 EUR.
BKK BonusPlus:
Welche Maßnahmen werden angerechnet?
Gesetzliche Maßnahmen – mindestens eine Maßnahme muss davon erfüllt werden:
- Präventionskurs: erfolgreiche Teilnahme an einer zertifizierten Präventionsreise oder einem Präventionskurs (auch online) nach § 20 SGB V
- Aktive Mitgliedschaft im Sportverein, einer Betriebssportgemeinschaft oder einem qualitätsgesicherten Fitnessstudio
- Regelmäßiger Sport: Gemeinschaftssport unter qualifizierter Übungsleitung, z. B. organisierte Volksläufe, Radtouren des ADFC, Wanderungen des DWV, qualifizierte Lauftreffs (Private Sportmaßnahmen ohne Qualitätsnachweis können nicht anerkannt werden.)
- Sportliches Leistungsabzeichen: Ablegen eines Sportabzeichens nach den Bedingungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) oder Teilnahme an den Bundesjugendspielen
- Eltern-Kind-Turnen / Baby-Schwimmen: regelmäßige Teilnahme unter qualifizierter Übungsleitung (ist nur anrechenbar, wenn der Kurs nicht bereits im Rahmen der Mitgliedschaft im Sportverein bonifiziert wurde.)
- Rückbildungsgymnastik für Frauen: erfolgreiche Kursteilnahme nach der Geburt des Kindes
Satzungsmäßige Maßnahmen – diese Maßnahmen können Sie freiwillig erfüllen:
- Nichtraucher-Status
- Versorgungsstatus: Ärztliche Überprüfung auf eine ausreichende Versorgung mit Vitaminen und Mineralstoffen, z. B. kleines Blutbild, Vitamin B12, Vitamin D, Eisen. Tipp: Welche Bluttests sinnvoll sind, erfahren Sie in unserem Podcast oder in diesem Beitrag.
- Blutdruck-Wert im altersgerechten Normbereich
- Ernährungskurs, Ernährungsberatung oder Ernährungsseminar: Teilnahme an einer der oben genannten Maßnahmen zu einer bedarfsgerechten und ausgewogenen Ernährungsweise unter qualifizierter Leitung zur Vermeidung von Fehl- und Mangelernährung
Wie hoch ist die Prämie?
Die Bonushöhe hängt von der Anzahl der erfüllten Maßnahmen ab. Schon ab drei Maßnahmen (davon mindestens eine gesetzliche Maßnahme) können wir Sie mit einem Geldbonus belohnen.
Anzahl erfüllter Maßnahmen: |
3 Maßnahmen, davon mind. 1 gesetzliche Maßnahme |
4 Maßnahmen, davon mind. 1 gesetzliche Maßnahme |
5 Maßnahmen, davon mind. 1 gesetzliche Maßnahme |
Bonushöhe: | Geldbonus 90 € | Geldbonus 130 € | Geldbonus 200 € |
Bitte beachten Sie: Als gesetzliche Krankenkasse sind wir dazu verpflichtet, gezahlte sowie erstattete Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln.
Bonus erhalten – so einfach geht’s:
- Einschreibeformular ausfüllen und über unsere Online-Geschäftsstelle oder per Post einreichen. Wir senden Ihnen Ihren persönlichen Bonuspass zu.
- Sobald die Maßnahmen erfüllt sind, können Sie diese in den Bonuspässen eintragen und bestätigen lassen.
- Bonuspässe sofort oder bis zum 31.03.2025 bei uns einreichen. Schnell und bequem geht dies auch über unsere Online-Geschäftsstelle!
- Sie bekommen den Bonus auf Ihr Konto überwiesen.
Bonusprogramme für Kinder
Die Bonusprogramme für Kinder bis 14 Jahre. Jedes Kind erhält bis zu 200 EUR Bonus pro Jahr.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.