Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
Im Krankheitsfall sind wir für Sie da.
Eine Arbeitsunfähigkeit darf grundsätzlich nur auf Grund einer ärztlichen Untersuchung festgestellt werden und ist Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung sowie Krankengeld. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit kann neben einer persönlichen Vorstellung in der Arztpraxis auch im Rahmen einer Videosprechstunde oder nach telefonischer Anamnese erfolgen.
Krankengeldhöhe
Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 % des erzielten Bruttoarbeitsentgelts bis zur Höhe der Beitragsmessungsgrenze (2024: 5.175,00 EUR), jedoch nicht mehr als 90 % des erzielten Nettoarbeitsentgelts. In die Berechnung fließen ebenfalls die Einmalzahlungen und Entgeltumwandlungen der letzten zwölf Monate vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit ein.
Die Höhe Ihres kalendertäglichen Bruttokrankengeldes darf hierbei das vor der Arbeitsunfähigkeit erzielte monatliche Nettoarbeitsentgelt nicht überschreiten.
Damit Ihnen während Ihrer Erkrankung keine Nachteile entstehen, werden auch von Ihrem Krankengeld Beiträge an die Renten- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung gezahlt.
Dauer des Krankengeldanspruchs:
Versicherte erhalten in der Regel Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung.
Sollte jedoch die Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit festgestellt werden, haben Sie Anspruch auf Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren,
gerechnet vom Tag des Beginns Ihrer Arbeitsunfähigkeit an.
Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.
Einsendung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Seit dem 01.01.2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) für alle Beteiligten verpflichtend. Die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt grundsätzlich digital von den Leistungserbringern an die Krankenkasse. Nach Eingang der ärztlichen Bescheinigung können die Arbeitgeber die nachfolgenden Daten elektronisch abrufen:
» den Namen der/des Beschäftigten,
» den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit,
» das Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und
» die Kennzeichnung als Erst- oder Folgebescheinigung.
Unsere Online-Geschäftsstelle ermöglich Ihnen bei Bedarf zusätzlich eine zuverlässige und schnelle Übermittlung – Krankmeldungen fotografieren und digital einreichen.
Sie können jederzeit das Hilfe-Center der BKK ProVita kontaktieren. Hier finden Sie einige oft gestellte Fragen:
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.