Mutterschaftsgeld

Mutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit

Das Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherungen und bietet Ihnen finanzielle Sicherheit während der Schutzfrist Ihrer Schwangerschaft.

Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben

  • Arbeitnehmerinnen, die bei Beginn der Schutzfrist gesetzlich krankenversichert sind,
  • Frauen mit Anspruch auf Krankengeld
  • Frauen, die Arbeitslosengeld I beziehen und in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.

Höhe und Dauer der Leistung

  • Die Krankenkasse zahlt bis zu 13,00 € pro Kalendertag.

Arbeitgeber zahlen den Differenzbetrag zwischen 13,00 € und dem durchschnittlichen Nettolohn (sog. Arbeitgeberzuschuss)

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld richtet sich nach den Vorgaben des Krankengeldes. Informieren Sie sich gerne auf unserer Themenseite hierzu.

Bei der Auszahlung des Mutterschaftsgeldes wird der Leistungssatz der zuständigen Agentur für Arbeit übernommen.

Mutterschaftsgeld wird für die Dauer der Mutterschutzfristen gezahlt:

  • 6 Wochen vor der Entbindung,
  • am Entbindungstag
  • 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen).

Antrag und Ablauf

  • Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer betreuenden Hebamme eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin ausstellen.
  • Reichen Sie diese Bescheinigung bei uns ein – gern auch über unsere Online-Geschäftsstelle.
  • Nach der Geburt senden Sie uns die Geburtsurkunde Ihres Kindes nach.

Um alles Weitere kümmern wir uns für Sie!

FAQ

Mit Aushändigung der Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag durch die behandelnde Praxis bzw. durch die betreuende Hebamme.

Bis zu 13,00 € pro Kalendertag. Wenn der Nettolohn höher ist, übernimmt der Arbeitgeber die Differenz.

6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Bei Früh-/Mehrlingsgeburten oder Behinderung des Kindes verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Wochen.

Ja, seit dem 01.06.2025 besteht ein Anspruch ab der 13. Schwangerschaftswoche – gestaffelt je nach Woche bis hin zu 8 Wochen Schutzfrist.

Eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag durch die behandelnde Praxis bzw. die betreuende Hebamme.

Die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten 3 Monate pro Kalendertag und 13,00 €.

Die Leistungshöhe von 13,00 € bleibt in diesem Falle unverändert. Der Arbeitgeberzuschuss wird anteilig des Verdienstes berechnet und ausbezahlt.

Ja, der Anspruch entfällt mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses, z. B. bei befristeter Anstellung.

Unsere Expert:innen beantworten Ihnen all Ihre Fragen rund um das Thema Mutterschaftsgeld.

Mo. – Do.: 08:00 bis 17:00 Uhr
Fr.: 08:00 bis 13:00 Uhr

Tel.: 08131 – 6133 1807

Wir sind für Sie da:

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.