Osteopathie

Osteopathie-Behandlungen als Krankenkassenleistung

Zuschüsse

Die BKK ProVita erstattet pro Versicherter/m einen Betrag in Höhe von max. 150 € pro Jahr im Rahmen des Gesundheitskontos BKK GesundPlus für alle ab dem 01.01.2024 durchgeführten Osteopathie-Behandlungen. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag werden sogar bis zu 250 € rückerstattet (BKK GesundPlus U21).

Die BKK ProVita fördert natürliche Heilmethoden und bezuschusst Osteopathie-Behandlungen. Bei der BKK ProVita glaubt man fest daran, dass Osteopathie einen wesentlichen Beitrag zur Harmonie von Körper, Seele und Geist leisten kann. Und diese Harmonie ist ein wesentlicher Faktor zur Gesundung und Erhaltung der Gesundheit.

Osteopathie gefördert von Ihrer Krankenkasse: Das osteopathische Therapiekonzept basiert auf jahrtausendealtem Wissen wie der Traditionellen Chinesischen Medizin. Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Begriff für die Behandlungsmethode geprägt, die mit bloßen Händen durchgeführt wird. Die Osteopathie betrachtet den Menschen als Einheit aus Körper, Geist und Seele. Ziel der Osteopathie ist es, nur mit den Händen Bewegungseinschränkungen im Gewebe aufzuspüren, diese zu beseitigen und dann den Körper mit einer verbesserten inneren Beweglichkeit sich bei der eigenen Heilung selbst zu überlassen.

Rückerstattung Ihrer Osteopathie-Kosten

  • Eine ärztliche Verordnung für Osteopathie ist für unsere Krankenkasse die Voraussetzung dafür, dass wir Sie unterstützen und Kosten erstatten können
  • Zusätzlich zur ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung (Verordnung) reichen Sie die Originalrechnung der/s Osteopathen sowie unseren Antrag bei uns ein, damit wir Ihnen Ihre Kostenerstattung für Ihre Osteopathie-Behandlungen zukommen lassen können
  • Bitte beachten Sie: Von der BKK ProVita können nur Rechnungen von Osteopath:innen erstattet werden, die Mitglied in einem Osteopathenverband sind oder die Qualifikation für einen Beitritt in einen Osteopathenverband nachweisen können

Qualifizierte Osteopath:innen in Ihrer Nähe

Damit Sie nicht lange suchen müssen, empfehlen wir Ihnen hier drei Adressen, die Ihnen weiterhelfen. Diese Osteopathen sind qualifiziert und werden daher für die Kostenübernahme der Osteopathiebehandlung von Ihrer Krankenkasse BKK ProVita anerkannt.

Bei diesen Erkrankungen kann die Osteopathie helfen:

  • Rückenschmerzen
  • Kopfschmerzen und Migräne
  • Ohrgeräusche und Hörsturz
  • Verdauungsstörungen
  • nervöse Unruhe und Schlafstörungen
  • Nicht bei allen Erkrankungen ist eine Osteopathie-Behandlung sinnvoll. Bitte lassen Sie sich hier von Ihrem/Ihrer Arzt/Ärztin und/oder Osteopath:in beraten.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.