ProBaby

Schutz und Sicherheit für Schwangere und junge Mütter

Bei uns versicherte schwangere Frauen und junge Mütter erhalten Kostenerstattung
für Hebammenrufbereitschaft, Partner-Geburtsvorbereitungskurs, zusätzliche
Vorsorge und Arzneimittel rund um die Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr des Babys.

Pro Schwangerschaft erstatten wir die Kosten bis zu 750 €.

ProBaby im Überblick

Wir erstatten den bei uns versicherten Frauen pro Schwangerschaft folgende Leistungen:

  • Wir erstatten die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jodid, Magnesium und Folsäure als Monopräparate oder Kombinationspräparate.
  • Von der Geburt bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres ihres Kindes erstatten wir die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit dem Wirkstoff Jodid als Monopräparat.
  • Die Erstattung erfolgt bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) und der Apothekenrechnung.
  • Wir erstatten die Kosten der Teilnahme an einem von Hebammen durchgeführten Partner-Geburtsvorbereitungskurs für den Partner der werdenden Mutter in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
  • Voraussetzung: Die Hebamme muss als Leistungserbringerin zugelassen bzw. berechtigt sein.
  • Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage der Rechnung.
  • Bei uns versicherte schwangere Frauen haben vor der Entbindung ab der 38. Schwangerschaftswoche Anspruch auf eine Hebammenrufbereitschaft.
  • Voraussetzungen: Die Hebamme muss als Leistungserbringerin zugelassen bzw. berechtigt sein und die Rufbereitschaft muss die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zu mehrstündiger Geburtshilfe beinhalten.
  • Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage der Rechnung.

Wir beteiligen uns an folgenden ärztlichen Leistungen zur medizinischen Vorsorge:

  • Toxoplasmose-Test für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind, z. B. wegen Kontakt mit Tieren, insbesondere Katzen
  • Feststellung der Antikörper auf Hepatitis C für Schwangere bis Vollendung des 35. Lebensjahres, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind
  • Feststellung der Antikörper auf Ringelröteln für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind, z. B. Tagesmütter, Erzieherinnen, Lehrerinnen
  • Feststellung der Antikörper auf Windpocken für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind, z. B. Tagesmütter, Erzieherinnen, Lehrerinnen
  • Zytomegalie-Test (CMV-Antikörpertest) für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind, z. B. wegen Kontakt mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr
  • B-Streptokokken-Test für Schwangere in der 35. – 37. Schwangerschaftswoche, um eine bakterielle Besiedlung zu erkennen und durch prophylaktische Gabe eines Antibiotikums mit Beginn der Geburt einer Infektion des Neugeborenen zu verhindern
  • Großer oraler Glukosetoleranztest (75-g Glukosetoleranztest) zwischen der 24. und 27. Schwangerschaftswoche für schwangere Versicherte, die aufgrund familiärer Vorbelastungen, Vorerkrankungen oder Risikofaktoren Übergewicht/Adipositas ein erhöhtes Risiko für einen Gestationsdiabetes mellitus aufweisen (gemäß der aktuellen S3-Leitlinie der Deutschen Diabetes Gesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe aus dem Jahr 2018)
  • RSV-Impfung der Schwangeren ab der 32. Schwangerschaftswoche
    (§ 20 i Absatz 2 SGB V)

Sie können die für Sie persönlich wichtigen Leistungen wählen.
Wir erstatten die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 750 € zu 100 Prozent.

Bitte sammeln Sie Ihre Rechnungen und reichen diese gesammelt bei uns ein.
Dies geht direkt über unsere Online-Geschäftsstelle oder per Post bei uns ein.
Hierfür seht Ihnen dieser Antrag zur Verfügung.

Weitere Informationen zu ProBaby:

  • Wir erstatten die Kosten für die Leistungen, die ab 1. Januar 2025 in Anspruch genommen werden.
  • Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die Leistungen durch einen an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Absatz 4 SGB V berechtigten Arzt mit entsprechendem Qualifikationsnachweis erbracht werden. Es darf sich nicht um (Regel-) Leistungen nach der Mutterschaftsrichtlinie handeln.
  • Bitte reichen Sie mit dem Erstattungsantrag Ihre Original-Rechnungen zusammen mit einer Kopie des Mutterpasses oder eine Geburtsurkunde des Kindes bei uns ein.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.

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