Akupunktur

Wir übernehmen die Therapie

Akupunkturbehandlungen sind seit 1. Januar 2007 im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.

Akupunktur ist für folgende Indikationen anerkannt:

  • chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule
  • chronische Kniegelenksschmerzen durch Gonarthrose

die seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Voraussetzungen:

  • Es werden bis zu zehn Sitzungen je Behandlungsfall innerhalb von maximal sechs Wochen durchgeführt.
  • Die Behandlungsdauer beträgt jeweils mindestens 30 Minuten.

Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen. Bei anderen Indikationen dürfen die Kosten nicht übernommen werden. Die Kosten werden über die Krankenversichertenkarte abgerechnet.

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