Kostenerstattung statt Gesundheitskarte

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden alle Leistungen grundsätzlich über die Krankenversicherungskarte abgerechnet. Dies nennt man Sachleistungsprinzip. Sie können jedoch auch auf Wunsch in Vorleistung gehen und die Kostenerstattung für Teilbereiche wählen.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, gelten Sie gegenüber vertraglichen Leistungserbringern (z. B. Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Apotheken) als Privatpatient und erhalten für die gewählte Leistung eine Privatrechnung. An die Wahl sind Sie mindestens für ein Kalendervierteljahr gebunden.

Wir erstatten Ihnen dann Ihre Aufwendung bis zur Höhe des entsprechenden „Sachleistungsanspruches“ abzüglich etwaiger gesetzlicher Zuzahlungen und eines Abschlages für Verwaltungskosten (derzeit  5 % des Erstattungsbetrages, maximal 40 €).

Eine Kostenerstattung durch uns ist nur für zugelassene Vertragsleistungen (Kassenleistungen) und Vertragspartner möglich.

Sofern Sie das Kostenerstattungsverfahren in Anspruch nehmen wollen, ist es notwendig, uns vor einer Inanspruchnahme von Leistungen in Kenntnis zu setzen.

Wir empfehlen Ihnen, sich vor einer Wahl der Kostenerstattung mit uns in Verbindung zu setzen; gerne beraten wir Sie ausführlich und umfassend zu diesem Thema.