E-Rezept
Infos zum Start des elektronischen Rezepts
Das “elektronische Rezept” ersetzt den “rosa Zettel” für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erstellt das E-Rezept und es wird im Gesundheitsnetz (Telematikinfrastruktur) sicher und verschlüsselt gespeichert. Sie haben Zugriff auf das Rezept über Ihr Smartphone oder Sie können von Ihrer Arztpraxis einen Ausdruck erhalten. Mit der App oder dem Ausdruck können Sie dann das E-Rezept in der Apotheke einlösen. Ab Juli 2023 ist auch eine Einlösung über die elektronische Gesundheitskarte möglich.
Was benötige ich um die E-Rezept App uneingeschränkt nutzen zu können?
- eine nfc-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Nfc-fähige (Near Field Communication), eGKs müssen zum Auslesen der Daten nicht mehr in ein Lesegerät gesteckt werden, sondern nur vorgehalten werden. Sie kennen das vielleicht vom Einkaufen, wenn Sie mit einer nfc-fähigen Giro-Karte bezahlen.
Ist Ihre Karte nfc-fähig? Nfc-fähige Karten haben eine 6-stellige CAN-Nummer (Card Access Number), die Sie rechts oben unter den Deutschlandfarben finden.
Sollte Ihre Karte noch nicht nfc-fähig sein, können Sie diese bei uns bestellen. Bitte setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung. Unsere Berater:innen stehen Ihnen unter 0800/6648808 gerne zur Verfügung oder senden Sie uns eine Nachricht über unsere Online-Geschäftsstelle.
- Ein sicher zugestellter PIN/PUK – Brief für die eGK.
Für den Zugriff auf das E-Rezept ist eine PIN-Eingabe erforderlich. Dieser PIN wird Ihnen nach erfolgreicher Identifizierung sicher zugestellt.
- Ein NFC-fähiges Smartphone (Near Field Communication= internationaler Übertragungsstandard zum drahtlosen Austausch von Daten über kurze Distanzen)
Wie kommt die App auf mein Smartphone?
Laden Sie sich die App „E-Rezept“ der gematik GmbH im App-Store oder im Google Play Store herunter
War Ihre Anmeldung sowie Identifizierung erfolgreich? Los geht´s – Nutzen Sie die APP uneingeschränkt; Sie erhalten Ihre Rezepte digital auf Ihr Smartphone!
Grundsätzlich ist für jede Anmeldung in der eRezept-App die neue „nfc-fähige“ eGK sowie der dazugehörige PIN notwendig. Für eine regelmäßige und komfortablere künftige Nutzung ist es möglich im Anschluss der ersten Authentifizierung in der APP auch biometrische Merkmale (Fingerabdruck, Gesichtsscan) zu verwenden.
Wie kommt das Rezept in meine App?
- Der Arzt verschreibt Ihnen das Medikament. Dabei werden die Daten elektronisch in sein Praxisverwaltungssystem eingegeben und fälschungssicher signiert.
- Die Daten werden in der Telematikinfrastruktur (Verknüpfungsstelle zwischen Arzt, Apotheke und Ihnen als Versicherten) gespeichert
- Gleichzeitig wird ein QR Code (1 QR Code pro Arzneimittel) erstellt
- Sie entscheiden, ob Sie den Code in Papierform oder digital per App erhalten/nutzen möchten.
Haben Sie sich für den digitalen Weg entschieden?
Dann ist der Code in Ihrer App sofort ersichtlich.
Anschließend haben Sie die Möglichkeit bei bis zu drei Apotheken anzufragen, ob und wann Ihr Medikament zur Verfügung steht. Nachdem Sie den Rezeptschlüssel der ausgewählten Apotheke zugewiesen haben, ist das Arzneimittel verbindlich für Sie reserviert. Das Medikament kann von Ihnen persönlich abgeholt, per Botendienst oder Post zugestellt werden.
Alternativ können Sie auch ohne Vorbestellung mit dem QR Code auf Ihrem Smartphone in Ihre Wahlapotheke gehen.
Haben Sie sich für den Papierausdruck entschieden?
Behandeln Sie den ausgedruckten QR Code wie ein bisher klassisches „rotes“ Rezept und legen Sie dieses in Ihrer Apotheke vor.
Verwenden Sie bereits eine andere Apotheken-App?
Der Data-Matrix-Code kann vom Papierausdruck direkt auch in andere Apotheken-Apps (z.B. gesund.de) gescannt werden.
Was passiert in der Apotheke mit dem Rezeptschlüssel?
- Rezeptschlüssel (QR-Code) wird von der Apotheke gescannt
- Apotheker:in kann in seinem/ihrem Warenwirtschaftssystem die Rezeptdaten aus der Verknüpfungsstelle (Telematikinfrastruktur) einsehen und weiterverarbeiten
- Abrechnungsdaten werden signiert und an Apothekenrechenzentrum sowie an Ihre Krankenkasse weitergeleitet.
- Abgabe des Medikaments an Sie
- E-Rezepte werden 100 Tagen nach der Einlösung automatisch gelöscht.
Sie können ihr E-Rezept selbst löschen – auch ohne dass das E-Rezept eingelöst wurde. E-Rezepte, die nicht eingelöst wurden, werden automatisch zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit (Datum der Rezeptausstellung + 92 Kalendertage) gelöscht.
Die Vorteile des E-Rezepts:
- Mehr Zeit und weniger Wege
- Minimierung von Fehlern im Rezeptablauf
- Flexible Einlösung des Rezepts
- Geringerer Kontrollaufwand und weniger Retaxationen für Apotheker
- Wegbereiter für die Fernbehandlung (Verschreiben von Medikamenten auch in Videosprechstunden möglich)
Weitere Informationen zum E-Rezept finden Sie auf den folgenden Seiten:
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/faq
https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.