E-Rezept
Infos zum Start des elektronischen Rezepts
Ab Januar 2024 gilt die gesetzlich geregelte Verpflichtung zur Nutzung des E-Rezeptes.
Das E-Rezept (elektronisches Rezept) ersetzt den „rosa Zettel“ für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen, verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erstellt das E-Rezept im Praxisportal, welches dann über die Telematikinfrastruktur sicher und verschlüsselt gespeichert wird.
Damit Sie das elektronische Rezept (E-Rezept) sowie die elektronische Patienenakte (ePA) uneingeschränkt nutzen können, ist eine elektronische, nfc-fähige Gesundheitskarte notwendig.
Ob Sie schon mit einer solchen versorgt wurden, erkennen Sie an der 6-stelligen CAN Nummer rechts unter den Deutschlandfarben.
Sollte Ihre Karte noch nicht nfc-fähig sein, können Sie diese bei uns bestellen. Bitte setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung. Unsere Berater:innen stehen Ihnen unter 0800/6648808 gerne zur Verfügung oder senden Sie uns eine Nachricht über unsere Online-Geschäftsstelle.
Mögliche Einlösewege für Ihr Kassenrezept (E-Rezept):
Alle Vorteile des E-Rezepts auf einen Blick:
Für weitere Fragen rund um das Thema E-Rezept stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Weitere Informationen zum E-Rezept finden Sie auf den folgenden Seiten:
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/faq
https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.