Beitragssätze
Was kostet die Versicherung der BKK ProVita?
Kosten im Gesundheitswesen sind abermals deutlich gestiegen
Das Bundesministerium für Gesundheit hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2026 um 0,4 auf 2,9 Prozent angehoben. Aufgrund der gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen und der notwendig gewordenen Auffüllung von Rücklagen, reicht dieser Satz bei vielen gesetzlichen Krankenkassen nicht aus. Deshalb haben bereits viele gesetzliche Krankenkassen angekündigt, ihren individuellen Zusatzbeitragssatz ab dem 1. Januar 2026 zu erhöhen.
Beitragssatz der BKK ProVita für 2026
Der Zusatzbeitragssatz der BKK ProVita beträgt ab dem 1. Januar 2026 3,79 Prozent. Die Entwicklung der Beitragssätze ist Teil der gesamtgesellschaftlichen Finanzierung des Gesundheitssystems und betrifft alle gesetzlichen Krankenkassen. Gleichzeitig investiert die BKK ProVita konsequent in starke Leistungen, persönliche Beratung und Angebote, z. B. um den Alltag von Familien und jungen Menschen spürbar zu entlasten. Ziel bleibt es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beiträgen und einem echten Mehrwert für die Versicherten zu schaffen.
Beste Leistungen für die Versicherten der BKK ProVita
Die BKK ProVita bietet ihren Versicherten viele zusätzliche Leistungen, die für 2026 erneut verbessert wurden. Eine Übersicht über die Leistungen und die besonderen Angebote der BKK ProVita finden Sie hier.
Weiterempfehlen lohnt sich!
Empfehlen Sie die BKK ProVita, unsere Leistungen sowie unser soziales und nachhaltiges Engagement gerne weiter. Für jeden neu gewonnen Versicherten erhalten Sie eine Prämie von 30 EUR.
Zu diesen Beitragssätzen inkl. Zusatzbeitrag können Sie sich bei der BKK ProVita versichern:
| Beitragssätze ab dem 01.01.2026 | Gilt für: |
|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz 18,39 % | Gilt für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts haben. |
| Allgemeiner Beitragssatz 18,39 % | Gilt für die Einnahmearten Renten sowie Versorgungsbezüge / Betriebsrenten. * |
| Ermäßigter Beitragssatz 17,79 % | Gilt für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Krankengeld haben. |
| Halber allgemeiner Beitragssatz 9,195 % | Gilt für ausländische gesetzliche Renten. |
* Bei versicherungspflichtigen Rentnern sowie Beziehern von Versorgungsbezügen (Zahlstellenverfahren), wirkt sich die Erhöhung erst mit einer zeitlichen Verzögerung von zwei Monaten aus.
Wir sind für Sie da:
Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.